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Re: 10 gängisten Rechtsirrtümer beim Fahrradfahren

Von: Claudia Riess-Maier (rmaier@reflex.at) [Profil]
Datum: 15.04.2008 19:35
Message-ID: <fc.009725010886f3e63b9aca002caac451.886fe7c@reflex.at>
Newsgroup: de.rec.fahrrad
raimai@gmx.de writes:
>Oder die Regeln rund um die Rad-Wegs sind dort ebenfalls so kompliziert,
>dass sie nicht mal die darauf angesetzten Rechercheure begreifen.

Das ist relativ.

Eigentlich sind diese Rad-Wegs-Regeln ganz einfach:

1. Benützungspflicht der Radfahranlagen (also Radweg / Rad- und Fußweg,
Radstreifen, Mehrzweckstreifen)

1.a. Ausnahmen: keine Pflicht beim Fahren mit Fahrrädern mit Anhängern,
mit Mehrspurfahrrädern; keine Pflicht auch bei Trainingsfahrten mit
Rennfahrrädern, aber nur, wenn diese den Kriterien der Fahrradverordnung
entsprechen.

1.b. Benützungsverbot (!): Fahren mit Fahrrädern mit Anhängern oder mit
Mehrspurfahrrädern, deren Breite >80cm ist.

2. Nachrang beim Verlassen der Radfahranlagen:
Tritt ein bei Radwegende bzw. Ende eines Rad- bzw. Mehrzweckstreifens;
tritt auch ein beim Abbiegen und damit Verlassen eines weiterführenden
Radwegs.

3. Vorrecht auf Radfahrerüberfahrt (RFÜ):
Radfahrenden ist vom Querverkehr das ungehinderte und ungefährdete Queren
der Kreuzung ermöglichen; gilt bereits dann, wenn erkennbar ist, dass
Radfahrende die RFÜ benützen wollen (also nicht erst dann, wenn sie
bereits auf der RFÜ drauf sind) - analog wie die Bestimmung für Fußgehende
bei / auf Schutzwegen. ... Bestimmung ergibt sich daraus, dass der RFÜ
Schutzwegcharakter per Gesetz zukommt (daraus ergibt sich wiederrum dass
es hier keinen Vorrang und keinen Nachrang und somit keinen
Vorrangverzicht!) geben kann. [1]

3.a. Einschränkung: Die Radfahrerüberfahrt darf nur mit 10 km/h (also ca.
doppelte Schrittgeschwindigkeit) befahren werden.

4. Hab ich was vergessen? Ich glaube nicht.

+++

Kompliziert wird es erst dadurch,

- dass viele (Motorisierte wie Radfahrende) diese Regeln nicht kennen;

- dass in der Praxis verschiedentliche Blödheiten ausgeschildert bzw.
gepinselt sind und werden, die obige relativ einfache Bestimmungen
aushebeln, wo gleichzeitig gegenteiliges angeordnet wird, etc. ... man
kennt das ja hierzugroups zur Genüge: Da ist es in .at nicht anders als in
.de.

- [1] Die beliebte Praxis vor RFÜ Nachrangtafeln für den Radverkehr
aufzustellen ist widersinnig und illegal, weil dem Sinn des
Schutzwegcharakters mit dem Fehlen des möglichen Vorrangverzichts
widersprechend. Bisher keine RSp bekannt, wenn RF die Nachrangtafel
missachtet haben.

--
Grüsse
Claudia


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