Warum wählen und Zettel ungültig mac hen?
Von: Christian Buhtz (exsudat@gmx.de) [Profil]
Datum: 03.10.2009 18:58
Message-ID: <7ipe79F32i8tnU1@mid.individual.net>
Newsgroup: de.org.politik.misc
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Ich hatte das mal so gelernt: 1. Ungültige Stimmen gehen in die Wahlbeteiligung mit ein, aber ändern nichts an der Sitzverteilung, weil diese wiederum nur auf den gültigen Stimmen beruht. 2. Sehr wichtig hinzuzufügen ist aber, dass die sog. 5%-Hürde nicht anhand der gültigen, sondern anhand der gesamten(!) Wahlbeteiligung berechnet wird. Also jede Stimme, incl. der ungültigen, bringen die NPD weiter weg von ihren 5%! Nun wurde mir daraufhin folgendes zitiert: BWahlG §6 (6) Bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 vom Hundert der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Satz 1 findet auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Listen keine Anwendung. Ok, warum soll ich nochmal wählen gehen? Warum bringt das Ungültigmachen etwas? -- publictimestamp.org/ptb/PTB-7293 tiger2 2009-10-03 15:00:06 858FFD68A71CDF0392739A0CF98F39194BE4CE0BCE47B052[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Hans-Gert Klein (13.10.2009 14:49)
- Sjon (14.10.2009 10:58)
