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Re: Gruppenfuehrungsstab gebildet

Von: Oskar Rüetschi (peter.halter.bundespapst@gmail.com) [Profil]
Datum: 08.08.2007 14:47
Message-ID: <1186577241.416629.325370@g4g2000hsf.googlegroups.com>
Newsgroup: de.etc.notfallrettung de.rec.sf.startrek.10vorne
UNd hier die korrigierte Version:

Der Gruppenführungsstab der Gruppe
de.rec.sf.startrek.10vorne

setzt schwie folgt zusammen:


Guinan (Präsidentin)
Ruediger Lahl (1. Vize-Präsident)
Volker Grabsch (2. Vize-Präsident)
Christoph Caspritz  (Stabsoffizier)
Lueder Hoppe  (Gruppensekretär)
Thomas Grund (Waffenschrankoffizier)
Balam (Vertreter der Zivilisten)
Marco Cavet (Schiffsstaatssanwalt)
Ralf Bochon  (Ausbildungschef, Buchhaltung, Finanzen)
Philipp Strathausen  (Pressesprecher)
Gunter Oley  (Pressesprecher)


Den Anordnungen des GFS ist unbedingt Folge zu leisten.
Der  GFS ernennt, entässt, beaufsichtgt und beauftragt selbstständig
Verwaltungsangestellte der Gruppe.
Diese Angestellten erledigen die Ihnen übertragenen Aufgaben
selbstständig, sind jedoch weisungsgebunden bzw der GFS ist
weisungsbefugt.


Die Aufsichtsbehörde des GFS ist das Statthalteramt.
Es "hält" die Macht an Stelle ("Statt") der Usenet-Teilnehmer.


Das Statthalteramt ist die Aufsichtsbehörde über ALLE
Gruppenführungsstäbe des deutschsprachigen Usenets.


Zur Zeit bildet sich das Statthalteramt wie folgt:


Der Präsident und amtierende Statthalter: (min 1, max 2)
Alexander Moshe
Sabine Schulz


die stellvertretenden Statthalter: (min 4 max 20)
Florian K. Flar
Fabian Kupferschmid
Der Meister
Alexander Bartolich
Michel Grädel
Thomas Grund

Das Statthalteramt entscheidet in einem einfachen, beschleunigten
Verfahren.
Die Entscheide sind endgültig.
Der Statthalter setzt eine Gruppe von 3 stv. Statthaltern für jedes
einzelne Sachgeschäft ein.


Der Statthalter (gemeint sind immer beide wenn es zwei gibt) setzt
ein
und entlässt alle stv Statthalter nach seinem Gutdünken.


Ebenso verfährt er mit dem GFS.


Die Statthalter werden von ihren Vorgängern ernannt.
Die ersten Statthalter sind Alexander Moshe und Sani Schulze und
bleiben bis zum definitiven Rücktritt im Amt.
Im Streitfalle entscheiden die dienstältesten Statthalter (ohne Stv).


Die stv Statthalter entscheiden in 3er Besetzung (durch Statthalter
zusammengestellt in den Einzelfällen) über
-Beschwerden gegen den GFS
-


als Einzelmitglieder:
-alle Entschede in der Befugniss des GFS, sofern dieser nicht handelt
oder handelsunfähig ist



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