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Re: ebay Angaben gewerblicher Verkaeufer

Von: Ute Galczinsky (wngshiuki7224@googlemail.com) [Profil]
Datum: 11.11.2008 07:54
Message-ID: <49198eb2$0$32671$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.etc.handel.auktionshaeuser
Christian @Soemtron wrote:

> Es hatte jahrelang prima geklappt, über den Account auch oder teilweise
> sogar hauptsächlich private Dinge zu verkaufen - stand ja in der
> Beschreibung. Und große Stückzahlen waren es nie.

Auch wenn die Trennung von privat und gewerblich sehr zu empfehlen ist:

Warum nicht auch weiterhin über den gew.Account Privatsachen verkaufen?
- Wenn in der Beschreibung ausdrücklich steht: "Privatangebot -
untenstehende Widerrufsbelehrung usw. ist für dieses Angebot
unwirksam....", sehe ich keinerlei Probleme. Falls möglich, würde ich
empfehlen, die Widerrufsbelehrung ganz wegzulassen (habe schon diverse
Ebay-Gewerbeangebote ohne W. gesehen). - Ob und inwieweit das Weglassen
der Widerrufsbelehrung und des Impressums abmahn-abzockerfest ist,
müssen die Rechtsexperten beurteilen.

Wenn Deine Buchführung OK ist und Du ggf. nachweisen kannst, daß die
Verkäufe aus Privateigentum stammten und Dein Jahresgewinn hieraus
unterhalb des Freibetrages von 600 Euro liegt, wird Dich das Finanzamt
jedenfalls in Ruhe lassen.

lG, Ute

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