Rücklagenbezahlung Immobileninstandhaltung
Von: Daniel Busch (daniel@busch-kreuztal.de) [Profil]
Datum: 29.01.2008 17:58
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Hallo zusammen, ich habe folgende Frage: Wir wohnen in einem Haus mit zwei Eigentumswohnungen. Einmal 1/3 und einmal 2/3 der Gesammtwohnfläche. Jetzt war es bis jetzt mit den Rücklagen für die Instandhaltung immer so, dass wir (kleine Wohnung) 1/3 (35 EURO) und die Eigentümer der große n Wohnung 2/3 (70 EURO) als Rücklagen auf ein Rücklagenkonto überwiesen haben. Nebenkosten sind anders angepasst, tut aber ja hier nix zur Sache - wird am Jahresende abgerechnet! Jetzt hat nun die Eigentümerinn der großen Wohnung irgendwas von einem Gerichtsbeschluss aus 07/2007 gelesen, der besagt dass die Rücklagenbildung nicht mehr zwingend nach Miteigentumsanteil geregelt werden muss. Darauf hin hat sie dann die Zahlung auch auf 35 EURO gesenkt - was also bedeutet, dass wir jetzt 50/50 % auf dieses Konto einzahlen. Demzufolge würden wir ja aber auch die Reparaturen 50/50 % teilen ?? Nun meine Frage, weil ich von dieser Regelung noch nie was gehört habe und auch jetzt nicht direkt einen riesigen Streit vom Zaun brechen will, ist dass so in Ordnung (was ich mir nicht vorstellen kann) oder hat Sie da irgendwas falsch verstanden ?? Vielen Dank für eure Hilfe & mit freundlichen Grüßen Daniel[ Auf dieses Posting antworten ]
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