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Rücklagenbezahlung Immobileninstandhaltung

Von: Daniel Busch (daniel@busch-kreuztal.de) [Profil]
Datum: 29.01.2008 17:58
Message-ID: <65899288-d1d9-4845-a36b-399646aa6eb3@f10g2000hsf.googlegroups.com>
Newsgroup: de.soc.recht.arbeit+soziales de.etc.finanz.misc
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Wir wohnen in einem Haus mit zwei
Eigentumswohnungen. Einmal 1/3 und einmal 2/3 der Gesammtwohnfläche.
Jetzt war es bis jetzt mit den Rücklagen für die Instandhaltung immer
so, dass wir (kleine Wohnung) 1/3 (35 EURO) und die Eigentümer der große
n
Wohnung 2/3 (70 EURO) als Rücklagen auf ein Rücklagenkonto überwiesen
haben. Nebenkosten sind anders angepasst, tut aber ja hier nix zur
Sache - wird am Jahresende abgerechnet! Jetzt hat nun die
Eigentümerinn der großen Wohnung irgendwas von einem Gerichtsbeschluss
aus 07/2007 gelesen, der besagt dass die Rücklagenbildung nicht mehr
zwingend nach Miteigentumsanteil geregelt werden muss. Darauf hin hat
sie dann die Zahlung auch auf 35 EURO gesenkt - was also bedeutet, dass
wir jetzt 50/50 % auf dieses Konto einzahlen. Demzufolge würden wir ja
aber auch die Reparaturen 50/50 % teilen ?? Nun meine Frage, weil ich
von dieser Regelung noch nie was gehört habe und auch jetzt nicht
direkt einen riesigen Streit vom Zaun brechen will, ist dass so in
Ordnung (was ich mir nicht vorstellen kann) oder hat Sie da irgendwas
falsch verstanden ??

Vielen Dank für eure Hilfe & mit freundlichen Grüßen
Daniel

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