Gewährleistungspflicht bei Autoverkauf
Von: Thomas Wittmann (thomas.wittmann@nefkom.net) [Profil]
Datum: 03.12.2006 16:36
Message-ID: <ekuqud$f3t$1@news1.nefonline.de>
Newsgroup: de.etc.fahrzeug.misc
Datum: 03.12.2006 16:36
Message-ID: <ekuqud$f3t$1@news1.nefonline.de>
Newsgroup: de.etc.fahrzeug.misc
Hallo NG Mein Vater möchte demnächst sein Geschäftsauto (Lieferwagen unserer Metzgerei) verkaufen. Der Meister unserer Stamm-Autowerkstatt meinte, dass nach dem Verkauf eine zweijährige Gewährleistungspflicht für das Fahrzeug besteht, da mein Vater ja _Geschäftsmann_ ist. Ich dachte diese Regelung gilt nur für Verkäufe von Autohändlern etc., da diese sich ja bestens mit Autos auskennen und somit evtl. Schäden vor dem Verkauf hätten erkennen müssen?? Wieso also muss mein Vater als Metzgermeister nun auch bei einem Autoverkauf zwei Jahre gewähren? Und wenn ja, auf welche Fahrzeugteile bezieht sich diese Garantiepflicht? Der Lieferwagen ist übrigens ein VW Caddy (Bj.1987). Ist für sein Alter zwar noch gut in Schuss, aber trotzdem kann ja jederzeit was dran kaputtgehen! Und dafür zwei Jahre Garantie auf eigenes Risiko gewähren.......??? Gruß Thomas[ Auf dieses Posting antworten ]
