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Gewährleistungspflicht bei Autoverkauf

Von: Thomas Wittmann (thomas.wittmann@nefkom.net) [Profil]
Datum: 03.12.2006 16:36
Message-ID: <ekuqud$f3t$1@news1.nefonline.de>
Newsgroup: de.etc.fahrzeug.misc
Hallo NG

Mein Vater möchte demnächst sein Geschäftsauto (Lieferwagen unserer
Metzgerei) verkaufen.
Der Meister unserer Stamm-Autowerkstatt meinte, dass nach dem Verkauf
eine zweijährige Gewährleistungspflicht für das Fahrzeug besteht, da
mein Vater ja _Geschäftsmann_ ist.
Ich dachte diese Regelung gilt nur für Verkäufe von Autohändlern etc.,
da diese sich ja bestens mit Autos auskennen und somit evtl. Schäden vor
dem Verkauf hätten erkennen müssen?? Wieso also muss mein Vater als
Metzgermeister nun auch bei einem Autoverkauf zwei Jahre gewähren?
Und wenn ja, auf welche Fahrzeugteile bezieht sich diese Garantiepflicht?

Der Lieferwagen ist übrigens ein VW Caddy (Bj.1987). Ist für sein Alter
zwar noch gut in Schuss, aber trotzdem kann ja jederzeit was dran
kaputtgehen! Und dafür zwei Jahre Garantie auf eigenes Risiko
gewähren.......???

Gruß Thomas

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