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Gebrauchtwagengewährleistung, Wahl des Gutachters

Von: Thomas Vogel (thomas.vogel@likeabird.de) [Profil]
Datum: 05.06.2007 06:50
Message-ID: <4664eb41$0$10190$9b4e6d93@newsspool4.arcor-online.net>
Followup-to: de.soc.recht.misc
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.etc.fahrzeug.auto
Hallo,

bei meinem vor rund 3 Monaten gekauften Gebrauchten BJ 2001 mit 68.000km
kündigt sich ein Turboladerschaden an. Ich habe meinen Händler, der sich
in einer anderen Stadt befindet, zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Dieser weigert sich mit dem Hinweis auf normalen Verschleiss und fordert
die Einschaltung eines Gutachters aus seiner Stadt.

Da sich diese Stadt ca. 120km von mir entfernt befindet würde das einen
ziemlichen Aufwand für mich bedeuten. Daher meine Frage, hat der Händler
das Recht den Gutachter seiner Wahl zu benennen oder kann ich mich an
jeden beliebigen unabhängigen und vereidigten Sachverständigen wenden
und mit diesem Gutachten die Mängelbeseitigung einfordern? Oder zählt
ein Turbolader mit obiger Laufleistung wirklich schon als Verschleissteil?

Vielen Dank im Vorraus
Thomas

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