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Gerichtstermin als Zeuge, Verdienstausfall, Kostenerstattung

Von: Karri Burhannen (keine.werbemails@yahoo.de) [Profil]
Datum: 14.02.2009 16:57
Message-ID: <gn6pla$gs$1@news.albasani.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Hallo,

ich bin als Zeuge in einem Strafverfahren einbestellt worden.

In der Woche, in der dieser Termin stattfindet, bin ich bei einem Kunden vor
Ort. Ich muss also einen Tag abknipsen, um den Termin wahrzunehmen. Zur
Gerichtsverhandlung muss ich mit ca. 6 Stunden für Hin- und Rückfahrt
rechnen (Entfernung vom Kunden zum Gericht ca. 290 km) und ich rechne ca. 1
Stunde Aufenthalt im Gericht (wenn alles schnell geht).

Nach Paragraph 22 JEVG stehen mir offenbar nur maximal 17 EUR je Stunde (für
höchstens 10 Stunden) an Verdienstausfall zu und für jeden Kilometer erhalte
ich nur 0,25 EUR. Damit sind weder meine Fahrtkosten, noch mein
Verdienstausfall abgedeckt.

Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, dass eine Zeugenaussage u.U. wichtig
sein kann und auch ich eines Tages darauf angewiesen sein könnte. Aber durch
diese sehr sparsame Regelung, die übrigens für Richter, Sachverständige
usw.
ganz anders aussieht, wird das "Augenzumachen" schlichtweg herausgefordert.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Es hat ja wohl wenig Sinn
den möglicherweise Verurteilten die Restsumme an Verdienstausfall
anzulasten. ;-)

Gruß

Karri



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