Gerichtstermin als Zeuge, Verdienstausfall, Kostenerstattung
Von: Karri Burhannen (keine.werbemails@yahoo.de) [Profil]
Datum: 14.02.2009 16:57
Message-ID: <gn6pla$gs$1@news.albasani.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 14.02.2009 16:57
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Hallo, ich bin als Zeuge in einem Strafverfahren einbestellt worden. In der Woche, in der dieser Termin stattfindet, bin ich bei einem Kunden vor Ort. Ich muss also einen Tag abknipsen, um den Termin wahrzunehmen. Zur Gerichtsverhandlung muss ich mit ca. 6 Stunden für Hin- und Rückfahrt rechnen (Entfernung vom Kunden zum Gericht ca. 290 km) und ich rechne ca. 1 Stunde Aufenthalt im Gericht (wenn alles schnell geht). Nach Paragraph 22 JEVG stehen mir offenbar nur maximal 17 EUR je Stunde (für höchstens 10 Stunden) an Verdienstausfall zu und für jeden Kilometer erhalte ich nur 0,25 EUR. Damit sind weder meine Fahrtkosten, noch mein Verdienstausfall abgedeckt. Ich habe ja durchaus Verständnis dafür, dass eine Zeugenaussage u.U. wichtig sein kann und auch ich eines Tages darauf angewiesen sein könnte. Aber durch diese sehr sparsame Regelung, die übrigens für Richter, Sachverständige usw. ganz anders aussieht, wird das "Augenzumachen" schlichtweg herausgefordert. Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Es hat ja wohl wenig Sinn den möglicherweise Verurteilten die Restsumme an Verdienstausfall anzulasten. ;-) Gruß Karri[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Dirk Ruth (14.02.2009 17:04)
- blaking (21.02.2009 12:40)
- Matthias Köhler (14.02.2009 17:38)
- Oliver Henniges (14.02.2009 22:24)
- Lutz Schulze (15.02.2009 06:54)
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- Klaus-Holger Trappe (15.02.2009 13:07)
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- dafa-Verwaltung (18.02.2009 23:34)
