Re: Goldonlinebestellungen - Widerrufsrecht?
Von: Mark Obrembalski (markobr@web.de) [Profil]
Datum: 09.10.2008 09:17
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Peter Kern wrote: >> Fernabsatz über Internet und meines Wissens völlig ohne Belehrung >> gibt es ja. > > Braucht es denn eine Belehrung? Nach § 312c I BGB ja, immer vorausgesetzt, dass die Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. > Ansonsten fiele mir §312(3) 1 ein. Das ist allerdings eine Bestimmung über Haustürgeschäfte, keine über Fernabsatzgeschäfte. -- Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits- maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs- sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Peter Kern (09.10.2008 11:40)
