nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Re: Goldonlinebestellungen - Widerrufsrecht?

Von: Mark Obrembalski (markobr@web.de) [Profil]
Datum: 09.10.2008 09:17
Message-ID: <6l5pgeFaom8nU1@mid.individual.net>
Followup-to: de.etc.beruf.selbstaendig
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.etc.beruf.selbstaendig
Peter Kern wrote:

>> Fernabsatz über Internet und meines Wissens völlig ohne Belehrung
>> gibt es ja.
>
> Braucht es denn eine Belehrung?

Nach § 312c I BGB ja, immer vorausgesetzt, dass die Verträge mit
Verbrauchern geschlossen werden.

> Ansonsten fiele mir §312(3) 1 ein.

Das ist allerdings eine Bestimmung über Haustürgeschäfte, keine über
Fernabsatzgeschäfte.

--
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)

[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten