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Re: Mein erstes Mal ...

Von: Hilmar Bunjes (newsgroup@silveraxe.de) [Profil]
Datum: 08.10.2008 11:25
Message-ID: <48ec7c80$0$17132$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Harald Friis schrieb:

> Bei einem (normalen) Einschreiben hast du einen unabhängigen Zeugen,
> dass dein Brief zu einem bestimmten Zeitpunkt in den Einflußbereich des
> Empfängers gelangt ist. Wie wir alle wissen, sind wir verpflichtet, die
> Post auch zu lesen, die uns erreicht. Zumindest müssen wir uns die
> rechtlichen Folgen zuschreiben lassen, wenn wir es nicht tun. Damit
> stellst du dich also deutlich besser als mit einem nicht zugestellten
> Einschreiben mit Rückschein.

Wenn du mit "normal" ein Einwurf-Einschreiben meinst: Ja. Das mMn
eigentlich "normale" (bzw. früher nur existente) Einschreiben ist das
Übergabe-Einschreiben, welches vom Empfänger unterschrieben werden muss.

Gruß,
Hilmar

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