Re: Arbeitszimmer für Nebentätigkeit steuerlich abziehbar
Von: Nek. Oggo (webmaster@schaufenster.oggo.de) [Profil]
Datum: 17.06.2008 12:08
Message-ID: <g38507$h3i$1@online.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 17.06.2008 12:08
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Martin Hentrich <taxcel@aol.com> schrieb in im Newsbeitrag: f2k954hrus5p5boisk08ao3kq9l6gjm37t@4ax.com... > >den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. > >So wurden nicht einmal die 1250,- Euro von früher berücksichtigt. > > Ja, so sind die Gesetze. > > >Nun überlege ich mir mein Arbeitszimmer zu vermieten. Für die Einnahmen > >würde ich mir dann das für mich benötigte Arbeitszimmer anmieten. > > Das dürfte ein Nullsummenspiel werden. Denn durch die Vermietung hast > du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV), die du ebenfalls > versteuern müßtest. > > >Frage: > >A) Wird das steuerlich anerkannt auch wenn dieses Arbeitszimmer im gleichen > >Haus aber einen anderen Eigentümer hat? > > Sicher wird das anerkannt. > > >B) Ist es vielleicht sogar steuerbetrug? > > Nein, aber die Einkünfte mußt du versteuern! > > >Denn ehrlich gesagt würden meine Nachbarn und ich einfach die Zimmer > >gegeneinander vermieten. Das Haus ist so geschnitten, dass ich keinerlei > >Nachteile hätte das Arbeitszimmer meines Nachbarn zu nutzen. > > Und wenn ihr gegenseitig eure Zimmer vermietet, z.B. zu je 100 Euro im > Monat, dann hat jeder Einkünfte von 1200 Euro im Jahr (mögliche > Werbungskosten mal unberücksicht), die er versteuern muß. > > Sein eigenes Arbeitszimmer hat er angemietet, also hat er > Betriebsausgaben von 1200 Euro, die zweifellos anerkannt werden und > steuerpflichtigen Gewinn mindern, der aber durch die steuerpflichtigen > Einkünfte aus VuV wieder erhöht wird. > > Merke: Es lohnt sich nicht, Falsch, denn das FA kann dann (so gut wie sicher) die Anerkennung der Kosten nicht mehr ablehnen, aber der jeweilige Vermieter kann seine Kosten für das vermietete Objekt geltend machen und dabei dürfte dann in etwa das unter dem Strich rauskommen, was man auch direkt für das eigene Arbeitszimmer hätte absetzen können, alles andere wäre auch völlig unlogisch. >ergibt nur höheren Bürokratieaufwand. Das mag sein, aber die Kosten dafür können u.U. ebenfalls geltend gemacht werden. > Wenn du mehr aus deiner Nebenberuflichen Selbständigkeit herausholen > willst, dann durch mehr Einnahmen. Das sowieso, aber das steht auf einem anderem Blatt... Grüße Nek.[ Auf dieses Posting antworten ]
