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Re: Arbeitszimmer für Nebentätigkeit steuerlich abziehbar

Von: Konni Scheller (kscheller@ochs.franken.de) [Profil]
Datum: 15.06.2008 14:31
Message-ID: <1iikyz1.14dqd9b1tfl39zN%kscheller@ochs.franken.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Martin Hentrich <taxcel@aol.com> wrote:

> >Nun überlege ich mir mein Arbeitszimmer zu vermieten. Für die
Einnahmen
> >würde ich mir dann das für mich benötigte Arbeitszimmer
anmieten.
>
> Das dürfte ein Nullsummenspiel werden. Denn durch die Vermietung hast
> du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV), die du ebenfalls
> versteuern müßtest.

Was ist mit der Ausstattung des Arbeitszimmers? Den Reinigungskosten,
etc. ? Die werden in einem Fall sicherlich anerkannt, im anderen nicht.

Oder sehe ich das falsch?

Servus,
Konni

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