Re: Arbeitszimmer für Nebentätigkeit steuerlich abziehbar
Von: Konni Scheller (kscheller@ochs.franken.de) [Profil]
Datum: 15.06.2008 14:31
Message-ID: <1iikyz1.14dqd9b1tfl39zN%kscheller@ochs.franken.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 15.06.2008 14:31
Message-ID: <1iikyz1.14dqd9b1tfl39zN%kscheller@ochs.franken.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Martin Hentrich <taxcel@aol.com> wrote: > >Nun überlege ich mir mein Arbeitszimmer zu vermieten. Für die Einnahmen > >würde ich mir dann das für mich benötigte Arbeitszimmer anmieten. > > Das dürfte ein Nullsummenspiel werden. Denn durch die Vermietung hast > du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (VuV), die du ebenfalls > versteuern müßtest. Was ist mit der Ausstattung des Arbeitszimmers? Den Reinigungskosten, etc. ? Die werden in einem Fall sicherlich anerkannt, im anderen nicht. Oder sehe ich das falsch? Servus, Konni[ Auf dieses Posting antworten ]
