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Re: Vorschriften für den Betrieb eines Ladengeschäftes

Von: Heinrich Butschal (debsnews.ohne-debs@butschal.de) [Profil]
Datum: 20.06.2008 04:32
Message-ID: <g3f5tq$aio$3@svr7.m-online.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Oliver Henniges schrieb:
> On 19 Jun., 19:45, Rüdiger Silberer <Use...@Silberer.net> wrote:
> 
>> Und daß, wenn das so
>> weitergeht, Du ernsthaft überlegen mußt, ob das der richtige Stand
ort
>> ist.
> 
> Hab ich auch schon überlegt.
> 
> Allein: Meine Gewerbesteuerzahlungen tragen zwar sicher eine halbe
> Planstelle im Bauamt, aber für diese Argumentation ist das doch
> erheblich zu wenig. Außerdem: Meine Kunden würden das auch nicht
> machen. Wenn die mit mir nicht zufrieden sind, gehen die einfach
> woanders einkaufen, ohne vorher Bescheid zu sagen. Wozu also das
> Gespräch mit dem Bürgermeister?

Weil einer, der fürs Ganze verantwortlich ist, die Sache evtl. anders
beurteilt als ein Mitarbeiter im Bauamt, der in erster Linie keinen Fehle
r im
Rahmen seiner Vorschriften machen will und jetzt eine neue "Situation" ha
t.

Mit freundlichem Gruß,
Heinrich Butschal
--
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