Re: Vorschriften für den Betrieb eines Ladengeschäftes
Von: Heinrich Butschal (debsnews.ohne-debs@butschal.de) [Profil]
Datum: 20.06.2008 04:32
Message-ID: <g3f5tq$aio$3@svr7.m-online.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 20.06.2008 04:32
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Oliver Henniges schrieb: > On 19 Jun., 19:45, Rüdiger Silberer <Use...@Silberer.net> wrote: > >> Und daß, wenn das so >> weitergeht, Du ernsthaft überlegen mußt, ob das der richtige Stand ort >> ist. > > Hab ich auch schon überlegt. > > Allein: Meine Gewerbesteuerzahlungen tragen zwar sicher eine halbe > Planstelle im Bauamt, aber für diese Argumentation ist das doch > erheblich zu wenig. Außerdem: Meine Kunden würden das auch nicht > machen. Wenn die mit mir nicht zufrieden sind, gehen die einfach > woanders einkaufen, ohne vorher Bescheid zu sagen. Wozu also das > Gespräch mit dem Bürgermeister? Weil einer, der fürs Ganze verantwortlich ist, die Sache evtl. anders beurteilt als ein Mitarbeiter im Bauamt, der in erster Linie keinen Fehle r im Rahmen seiner Vorschriften machen will und jetzt eine neue "Situation" ha t. Mit freundlichem Gruß, Heinrich Butschal -- Schmuck Gutachter und Schmuckverkauf http://www.butschal.de Schmuck nach Maß anfertigen http://www.meister-atelier.de Firmengeschenke und Ehrennadeln http://www.goldschmiede-meister.com Schmuckmanufaktur http://www.schmuckfabrik.de Schmuck gut verkaufen und günstig kaufen http://www.schmuck-boerse.com[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Wolfgang Scheinecker (20.06.2008 07:15)
- Martin Hotze (20.06.2008 18:14)
