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Re: Vorschriften für den Betrieb eines Ladengeschäftes

Von: Wolfgang Scheinecker (ng@scheinecker.de) [Profil]
Datum: 20.06.2008 07:15
Message-ID: <485B3CFE.39A5AFE1@scheinecker.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Heinrich Butschal schrieb:
>
> Oliver Henniges schrieb:
> > .... Wozu also das
> > Gespräch mit dem Bürgermeister?
>
> Weil einer, der fürs Ganze verantwortlich ist, die Sache evtl. anders
> beurteilt als ein Mitarbeiter im Bauamt, der in erster Linie keinen Fehler im
> Rahmen seiner Vorschriften machen will und jetzt eine neue "Situation"
hat.

Hallo Heinrich,

genau. Wieso faellt mir da schon wieder ein Spruch meiner Oma ein?

Geh zum Schmied und nicht zum Schmiedl.

Ein Gespraech mit dem Buergermeister kann Olivers Situation eigentlich
nur verbessern und kostet lediglich etwas Zeit. Eine Anwohnerbefragung
kann gut gehen, kann aber auch in die Hose gehen. Letztlich oeffnet man
damit der Willkuer Tuer und Tor, denn jeder Buerger stellt sich unter
einem Grosshandel etwas anderes vor. Also muss gegebenenfalls erhebliche
Ueberzeugungsarbeit geleistet werden. Die kostet voraussichtlich mehr
Zeit und Geld als ein Gespraech vorab mit dem Schmied, aeh
Buergermeister.

Servus,

Wolfgang

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