Re: Vorschriften für den Betrieb eines Ladengeschäftes
Von: Wolfgang Scheinecker (ng@scheinecker.de) [Profil]
Datum: 20.06.2008 07:15
Message-ID: <485B3CFE.39A5AFE1@scheinecker.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 20.06.2008 07:15
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Heinrich Butschal schrieb: > > Oliver Henniges schrieb: > > .... Wozu also das > > Gespräch mit dem Bürgermeister? > > Weil einer, der fürs Ganze verantwortlich ist, die Sache evtl. anders > beurteilt als ein Mitarbeiter im Bauamt, der in erster Linie keinen Fehler im > Rahmen seiner Vorschriften machen will und jetzt eine neue "Situation" hat. Hallo Heinrich, genau. Wieso faellt mir da schon wieder ein Spruch meiner Oma ein? Geh zum Schmied und nicht zum Schmiedl. Ein Gespraech mit dem Buergermeister kann Olivers Situation eigentlich nur verbessern und kostet lediglich etwas Zeit. Eine Anwohnerbefragung kann gut gehen, kann aber auch in die Hose gehen. Letztlich oeffnet man damit der Willkuer Tuer und Tor, denn jeder Buerger stellt sich unter einem Grosshandel etwas anderes vor. Also muss gegebenenfalls erhebliche Ueberzeugungsarbeit geleistet werden. Die kostet voraussichtlich mehr Zeit und Geld als ein Gespraech vorab mit dem Schmied, aeh Buergermeister. Servus, Wolfgang[ Auf dieses Posting antworten ]
