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Re: Spezielle Versicherungen

Von: Erwin Denzler (wirdnichtgelesen@erwin-denzler.de) [Profil]
Datum: 27.06.2008 14:01
Message-ID: <g42kqk$7dr$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Frederik Ramm schrieb:

> ich wuerde meinen Kunden gern statt nur dem guten Gefuehl eine
> *Sicherheit* verkaufen, indem ich genauso wie RedHat verspreche,
> meinen Kopf hinzuhalten, wenn irgendwas waere.

Sollte ein Dritter, also z.B. der Inhaber eines Urheberrechts, Ansprüche
geltend machen, muss ihn diese Vereinbarung zwischen Dir und dem Kunden
aber nicht interessieren. Er kann trotzdem den Kunden direkt verklagen,
falls dieser gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Der Kunde muß dann
eben darauf hoffen, daß Du bzw. Deine Haftpflichtversicherung die
Verfahrenskosten und einen evtl. zu zahlenden Schadensersatz ihm
ersetzen. Das würde z.B. voraussetzen, daß Du bis dahin die
Versicherungsprämien immer schön pünktlich gezahlt hast oder selbst
über
genügend pfändbares Vermögen verfügst.

Der Kunde sollte auch wissen, daß sich eine Haftpflichtversicherung nur
auf zivilrechtliche Ansprüche, nicht auf ein Strafverfahren bezieht.

Die Frage ob das Risiko überhaupt versicherbar ist und was es kosten
würde richtet man halt einfach mal per Brief an eine Reihe von
Versicherungsgesellschaften. Oder man fragt einen Versicherungsmakler
oder Versicherungsberater (ist nicht das gleiche wie
Versicherungsvertreter).

E.D.


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