Re: Spezielle Versicherungen
Von: Erwin Denzler (wirdnichtgelesen@erwin-denzler.de) [Profil]
Datum: 27.06.2008 14:01
Message-ID: <g42kqk$7dr$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 27.06.2008 14:01
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Frederik Ramm schrieb: > ich wuerde meinen Kunden gern statt nur dem guten Gefuehl eine > *Sicherheit* verkaufen, indem ich genauso wie RedHat verspreche, > meinen Kopf hinzuhalten, wenn irgendwas waere. Sollte ein Dritter, also z.B. der Inhaber eines Urheberrechts, Ansprüche geltend machen, muss ihn diese Vereinbarung zwischen Dir und dem Kunden aber nicht interessieren. Er kann trotzdem den Kunden direkt verklagen, falls dieser gegen das Urheberrecht verstoßen hat. Der Kunde muß dann eben darauf hoffen, daß Du bzw. Deine Haftpflichtversicherung die Verfahrenskosten und einen evtl. zu zahlenden Schadensersatz ihm ersetzen. Das würde z.B. voraussetzen, daß Du bis dahin die Versicherungsprämien immer schön pünktlich gezahlt hast oder selbst über genügend pfändbares Vermögen verfügst. Der Kunde sollte auch wissen, daß sich eine Haftpflichtversicherung nur auf zivilrechtliche Ansprüche, nicht auf ein Strafverfahren bezieht. Die Frage ob das Risiko überhaupt versicherbar ist und was es kosten würde richtet man halt einfach mal per Brief an eine Reihe von Versicherungsgesellschaften. Oder man fragt einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater (ist nicht das gleiche wie Versicherungsvertreter). E.D.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Marianne Bloss (27.06.2008 14:10)
