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Re: GKV und keine Beitragsrückzahlungen?

Von: Joachim Peter (joachimpeter@online.de) [Profil]
Datum: 13.06.2008 13:08
Message-ID: <8u0ai5-meo.ln1@SRVPET02.local.rutapeter.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Michael Holzt schrieb:
> Bodo Rzany wrote:
>> daß laut einer speziellen Absonderung von Ulla
Beitragserhöhungen
>> gültig werden ab dem Datum des Steuerbescheides
für das maßgebliche
>> Jahr, Beitragsminderungen aber erst ab dem Datum des Einganges des
>> vorzulegenden Steuerbescheides bei der GKK.
>
> Soweit ich weiß, stimmt "ab dem Datum "sowieso nicht, sondern es
gilt
> immer zum nächsten (oder gar
übernächsten?) Beitragsmonat. Und damit
> entsteht Dir aus dieser Regelung im Normalfall keinerlei Nachteil,
> außer Du bist zu blöd den Bescheid für eine
Minderung zeitnah
> einzureichen.

Das ist Unsinn. Die Steuererkląrung für 200x kann man
frühestens am 1.1.
200x+1 machen. Wenn man dann den Bescheid bekommt (nicht im gleichen
Monat) und den gleich einreicht, hat man schon mindestens 1-2 Monate in
200x+1 den höheren Preis auf Grundlage von 200x-1 bezahlt,außerdem
das
ganze Jahr 200x, obwohl man weniger verdient hat.
Natürlich kann man das bei einer Einkommenserhöhung auch
nutzen:
Steuererklärung für 200x (mit Steuerberater oder
Strafzahlung ans FA)
erst im Dezember 200x+1 abgeben, zahlst du bis Dezember den Betrag auf
der Grundlage von 200x-1 :-).

Ich bin auch ein Freund von Analogieschlüssen, aber der Schluss, dass
ein einfaches und bei der Steuerzahlung lange bewährtes Prinzip auch bei
der vergleichbaren GKK-Zahlung angewendet wird, ist leider falsch. Das
wär zu einfach. Und zu logisch. Und man könnte nicht so gut
Wahlkampf
mit Steuererklärungen auf Bierdeckeln machen.

Joachim

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