Re: GKV und keine Beitragsrückzahlungen?
Von: Joachim Peter (joachimpeter@online.de) [Profil]
Datum: 13.06.2008 13:08
Message-ID: <8u0ai5-meo.ln1@SRVPET02.local.rutapeter.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 13.06.2008 13:08
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Michael Holzt schrieb: > Bodo Rzany wrote: >> daß laut einer speziellen Absonderung von Ulla Beitragserhöhungen >> gültig werden ab dem Datum des Steuerbescheides für das maßgebliche >> Jahr, Beitragsminderungen aber erst ab dem Datum des Einganges des >> vorzulegenden Steuerbescheides bei der GKK. > > Soweit ich weiß, stimmt "ab dem Datum "sowieso nicht, sondern es gilt > immer zum nächsten (oder gar übernächsten?) Beitragsmonat. Und damit > entsteht Dir aus dieser Regelung im Normalfall keinerlei Nachteil, > außer Du bist zu blöd den Bescheid für eine Minderung zeitnah > einzureichen. Das ist Unsinn. Die Steuererkląrung für 200x kann man frühestens am 1.1. 200x+1 machen. Wenn man dann den Bescheid bekommt (nicht im gleichen Monat) und den gleich einreicht, hat man schon mindestens 1-2 Monate in 200x+1 den höheren Preis auf Grundlage von 200x-1 bezahlt,außerdem das ganze Jahr 200x, obwohl man weniger verdient hat. Natürlich kann man das bei einer Einkommenserhöhung auch nutzen: Steuererklärung für 200x (mit Steuerberater oder Strafzahlung ans FA) erst im Dezember 200x+1 abgeben, zahlst du bis Dezember den Betrag auf der Grundlage von 200x-1 :-). Ich bin auch ein Freund von Analogieschlüssen, aber der Schluss, dass ein einfaches und bei der Steuerzahlung lange bewährtes Prinzip auch bei der vergleichbaren GKK-Zahlung angewendet wird, ist leider falsch. Das wär zu einfach. Und zu logisch. Und man könnte nicht so gut Wahlkampf mit Steuererklärungen auf Bierdeckeln machen. Joachim[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Michael Holzt (13.06.2008 13:19)
- Joachim (13.06.2008 14:25)
