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Vorschriften für den Betrieb eines Ladengeschäftes

Von: Oliver Henniges (info@krieger-peine.de) [Profil]
Datum: 16.06.2008 12:14
Message-ID: <fd4c9034-c7cd-47a6-8359-e91776c540f4@a1g2000hsb.googlegroups.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
In knapp vier Wochen werden wir mit unserem Betrieb neue Räume
beziehen. Obwohl ich mit der Kommunalverwaltung bereits vor Monaten
Kontakt aufgenommen hatte, und es zunächst hieß, die Genehmigung des
entsprechenden Nutzungsantrags sei im Grunde nur eine unbedeutende
Formsache, sind jetzt nach einer amtsinternen Umstrukturierung
offenbar die Problemeaufwerfer auf den Plan getreten.

Hintergrund ist die Tatsache, daß ich im Gegensatz zu dem bis vor
kurzem dort ansässigen Getränkemarkt ca 200 qm Kellerräume
dazugepachtet habe. Diese sollen primär als Aktenarchiv und
Materiallager genutzt werden (eventuell auch temporäre Einlagerung von
Saisonware), es befindet sich dort aber auch eine voll eingerüchtete
Küche (=evtl Pausenraum für die Mitarbeiter) und eine zweite Toilette.


Damit ich beim klärenden Informationsgespräch morgen möglichst wenige
Überraschungen erlebe, wäre es nett wenn ihr mir einige der folgenden
Fragen beantworten könntet, sofern ihr damit Erfahrungen habt. Ich bin
zwar als Inhaber verpflichtet, mich über solche Dinge rechtzeitig
schlau zu machen, aber man kann ja nicht alles wissen.

1) Wie einheitlich sind die relevanten Vorschriften zunächst einmal
bundesweit?

2) Das Objekt befindet sich in einem Mischgebiet, so daß es gewisse
Grenzwerte für (Lärm-)Emissionen gibt. Mit ca 30-60 örtlichen
Barzahler-Kunden und ca 3-5 Warenanlieferungen täglich werden diese
sicher in einem ähnlichen Bereich liegen, wie der Getränkemarkt, der
vorher drin war: Trotzdem: wo sind hier die Schwellwerte, die ggf eine
Nutzung verbieten?

3) Ab wann bin ich verpflichtet, separate Kundentoiletten für Herren
und Damen zur Verfügung zu stellen? Soweit ich weiß, gibt es in vielen
Innenstädten reichlich kleinere Boutiquen, die bestenfalls eine
einzige Toilette und Teeküche haben. Wo sind hier die Schwellwerte,
und falls ich dafür die Keller-Toilette nutzen will: Muß dann im
Keller ein Notausgang zur Verfügung stehen? Oder muß da sowieso ein
Notausgang sein, auch wenn ich das nur wie angedacht als Archiv nutze?

4) Wie wichtig ist ein Zeuge bei einem solchen Gespräch?

5) Sonstiges?

Für eure sachkompetenten Erfahrungen im Vorfeld recht herzlichen Dank.

P.S.: Ich will unsere Kommunalverwaltung nicht mutwillig schlecht
machen. Die Telefongespräche waren bisher sehr konstruktiv. Es geht
wohl nur um die Klärung von Sachfragen, um den Vorschriften zu
genügen, und ich gehe davon aus, daß es keine ernsten Probleme geben
wird. Aber man weiß ja nie. Ein gesundes Maß an Paranoia ist
bekanntlich Zulassungsvoraussetzung für eine selbständige Tätigkeit.



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