Re: GKV und keine Beitragsrückzahlungen?
Von: Joachim Peter (joachimpeter@online.de) [Profil]
Datum: 15.06.2008 10:34
Message-ID: <3m0fi5-qk2.ln1@SRVPET02.local.rutapeter.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 15.06.2008 10:34
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Stefan Froehlich schrieb: > On Sat, 14 Jun 2008 14:07:02 -0700 (PDT) je wrote: >>> Ja ist das denn so schwer zu kapieren: wer den Status >>> "selbständig" hat, der zahlt eben selber Krankenversicherung! > >> Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide den >> Höchstsatz zahlen. Hallo, Stefan > > Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen > Einkommen mitversichern lassen koennen, betrachte ich als > Sozialleistung und damit als gewisses Entgegenkommen des Systems. Ich betrachte es als unsachgemäße Regelung des Systems. > Diese Sachverhalt anzugeben, wenn er nicht den Tatsachen entspricht, Der Sachverhalt der unentgeltlichen Mitarbeit entspricht den Tatsachen. > spart Geld und ist in der Praxis nicht nachweisbar, in seiner > reinsten Form aber natuerlich schlicht und einfach Betrug. Betrug ist ungesetzlich. Die Nutzung von unsachgemäßen Regelungen ist nicht ungesetzlich. Genauso, wie es kein Betrug der Krankenkasse war, von meiner Frau, während zu Beginn bei ihrem Geschäft ein Taschengeld rauskam, welches sich in 10 Jahren zu einen Einkommen in Höhe eines Halbtagsjobs entwickelt hatte, den Beitrag nach der halben oberen Bemessungsgrenze zu verlangen. Es war nur eine unsachgemäße Regelung, in dem Fall zu unserem Nachteil. Da nun vor 5 Jahren eine Bedarfsentwicklung stattfand, die sich in einem achtfachen Umsatz widerspiegelt, haben wir die Möglichkeit, die andere unsachgemäße Regelung zum Vorteil zu nutzen. Das schlechte daran ist die Regelung, nicht die Nutzung durch die KK oder den Versicherten zu jeweils seinem Vorteil. Dass es auch viele gibt, die wegen ihrer Situation ständig dem Nachteil ausgesetzt sind, oder ständig den Vorteil nutzen können Es ist unbestritten, dass es gerade im sozialen Bereich oft schwierig ist, vernünftige Regelungen zu finden, die den verschiedensten Verhältnissen gerecht werden, hier wäre ein sachgemäßeres Lösungsprinzip aber sehr einfach: Das Prinzip der Besteuerung macht es uns vor, das ist zwar kompliziert, aber sozial, es kommt aber in all oben genannten Fällen das gleiche raus, wie man sich auch dreht und wendet: Ein Betrag, abhängig vom tatsächlichen Einkommen, welches nun mal bei Selbständigen erst nach der Bilanz feststeht und welches man sich in der Ehe eben nach eigenem Gutdünken aufteilt. Sogar die vielgescholtene Kirchensteuer hält sich an dieses Prinzip: ein fester Prozentsatz der Ekst. Und wenn der eine Katholisch, der andere evangelisch ist, kriegen beide Kirchen die hälfte, unabhängig davon, wer das Einkommen verdient hat. Sozial gestaffelt, nichts zusätzlich zu rechnen, denn die Steuer muss man eh ausrechnen, einfacher geht´s nicht. schöne Sonntag Joachim[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Stefan Froehlich (15.06.2008 19:08)
- Joachim (16.06.2008 00:52)
