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Re: GKV und keine Beitragsrückzahlungen?

Von: Joachim Peter (joachimpeter@online.de) [Profil]
Datum: 15.06.2008 10:34
Message-ID: <3m0fi5-qk2.ln1@SRVPET02.local.rutapeter.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Stefan Froehlich schrieb:
> On Sat, 14 Jun 2008 14:07:02 -0700 (PDT) je wrote:
>>> Ja ist das denn so schwer zu kapieren: wer den Status
>>> "selbständig" hat, der zahlt eben selber
Krankenversicherung!
>
>> Das kapier ich schon, nur nicht, dass wir dann zwingend beide den
>> Höchstsatz zahlen.

Hallo, Stefan

>
> Dass sich Ehepartner mit keinem oder geringen
> Einkommen mitversichern lassen koennen, betrachte ich als
> Sozialleistung und damit als gewisses Entgegenkommen des Systems.

Ich betrachte es als unsachgemäße Regelung des Systems.

> Diese Sachverhalt anzugeben, wenn er nicht den Tatsachen entspricht,

Der Sachverhalt der unentgeltlichen Mitarbeit entspricht den Tatsachen.

> spart Geld und ist in der Praxis nicht nachweisbar, in seiner
> reinsten Form aber natuerlich schlicht und einfach Betrug.

Betrug ist ungesetzlich. Die Nutzung von unsachgemäßen Regelungen
ist
nicht ungesetzlich. Genauso, wie es kein Betrug der Krankenkasse war,
von meiner Frau, während zu Beginn bei ihrem Geschäft ein
Taschengeld
rauskam, welches sich in 10 Jahren zu einen Einkommen in Höhe eines
Halbtagsjobs entwickelt hatte, den Beitrag nach der halben oberen
Bemessungsgrenze zu verlangen. Es war nur eine unsachgemäße
Regelung, in
dem Fall zu unserem Nachteil.
Da nun vor 5 Jahren eine Bedarfsentwicklung stattfand, die sich in einem
achtfachen Umsatz widerspiegelt, haben wir die Möglichkeit, die andere
unsachgemäße Regelung zum Vorteil zu nutzen.
Das schlechte daran ist die Regelung, nicht die Nutzung durch die KK
oder den Versicherten zu jeweils seinem Vorteil. Dass es auch viele
gibt, die wegen ihrer Situation ständig dem Nachteil ausgesetzt sind,
oder ständig den Vorteil nutzen können

Es ist unbestritten, dass es gerade im sozialen Bereich oft schwierig
ist, vernünftige Regelungen zu finden, die den verschiedensten
Verhältnissen gerecht werden, hier wäre ein
sachgemäßeres Lösungsprinzip
aber sehr einfach: Das Prinzip der Besteuerung macht es uns vor, das ist
zwar kompliziert, aber sozial, es kommt aber in all oben genannten
Fällen das gleiche raus, wie man sich auch dreht und wendet: Ein Betrag,
abhängig vom tatsächlichen Einkommen, welches nun mal bei
Selbständigen
erst nach der Bilanz feststeht und welches man sich in der Ehe eben nach
eigenem Gutdünken aufteilt. Sogar die vielgescholtene Kirchensteuer
hält
sich an dieses Prinzip: ein fester Prozentsatz der Ekst. Und wenn der
eine Katholisch, der andere evangelisch ist, kriegen beide Kirchen die
hälfte, unabhängig davon, wer das Einkommen verdient hat.
Sozial
gestaffelt, nichts zusätzlich zu rechnen, denn die Steuer muss man eh
ausrechnen, einfacher geht´s nicht.

schöne Sonntag

Joachim

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