Re: Arbeitszimmer in einer offenen Wohnung
Von: Walter Sch. (gast951@web.de) [Profil]
Datum: 30.06.2008 08:32
Message-ID: <150d4691-7585-4c38-81c0-9377f8922315@e53g2000hsa.googlegroups.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Datum: 30.06.2008 08:32
Message-ID: <150d4691-7585-4c38-81c0-9377f8922315@e53g2000hsa.googlegroups.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
X-No-Archive:yes > Ja, es geht mir um die anteiligen Mietkosten / Nebenkosten > die sind ja nicht unerheblich da ich den ganzen Tag das Büro nutze Zur Info: es geisterte mal der super Geheimtip durch die Stauersparhandbücher dass man nur einen Zahnbürstenborstenhandel oder ähnliches anmelden muss und schon kann man die halbe Wohnung als Arbeitszimmer bezeichnen und Miete+NK als Betriebsausgabe absetzen. Nachdem das genug Leute taten, wurden die Vorschriften und Urteile zur teilweisen gewerblichen Nutzung oder Anerkennung eines Arbeitszimmers in Wohnungen sehr rigide. Du musst den Bedarf und die räumliche Trennung nachweisen. Flure, frei definierte Flächen in Wohnzimmern o.ä. kannst du vergessen. Schwindeln auch, denn es wird ein Beamter zur Nachschau kommen. Nicht reinlassen gilt als Nicht-Nachweis, also Aberkennung der Abzüge. Walter[ Auf dieses Posting antworten ]
