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Re: Arbeitszimmer in einer offenen Wohnung

Von: Walter Sch. (gast951@web.de) [Profil]
Datum: 30.06.2008 08:32
Message-ID: <150d4691-7585-4c38-81c0-9377f8922315@e53g2000hsa.googlegroups.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
X-No-Archive:yes

> Ja, es geht mir um die anteiligen Mietkosten / Nebenkosten
> die sind ja nicht unerheblich da ich den ganzen Tag das Büro nutze

Zur Info: es geisterte mal der super Geheimtip durch die
Stauersparhandbücher dass man nur einen Zahnbürstenborstenhandel oder
ähnliches anmelden muss und schon kann man die halbe Wohnung als
Arbeitszimmer bezeichnen und Miete+NK als Betriebsausgabe absetzen.
Nachdem das genug Leute taten, wurden die Vorschriften und Urteile zur
teilweisen gewerblichen Nutzung oder Anerkennung eines Arbeitszimmers
in Wohnungen sehr rigide. Du musst den Bedarf und die räumliche
Trennung nachweisen. Flure, frei definierte Flächen in Wohnzimmern
o.ä. kannst du vergessen. Schwindeln auch, denn es wird ein Beamter
zur Nachschau kommen. Nicht reinlassen gilt als Nicht-Nachweis, also
Aberkennung der Abzüge.

Walter

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