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Arbeitszimmer für Nebentätigkeit steuerlich abziehbar

Von: Judith Schmidt (annischm335@aol.com) [Profil]
Datum: 15.06.2008 08:46
Message-ID: <4854bac1$0$1630$ed362ca5@nr3.newsreader.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Hallo Gruppe,

die Einkünfte meiner Nebentägikeit resultieren aus der Arbeit in einem
abschliessbaren häuslichem Arbeitszimmer.

Leider bekam ich im Steuerbescheid mitgeteilt, dass das Arbeitszimmer nicht
den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
So wurden nicht einmal die 1250,- Euro von früher berücksichtigt.

Nun überlege ich mir mein Arbeitszimmer zu vermieten. Für die Einnahmen
würde ich mir dann das für mich benötigte Arbeitszimmer anmieten.

Frage:
A) Wird das steuerlich anerkannt auch wenn dieses Arbeitszimmer im gleichen
Haus aber einen anderen Eigentümer hat?
B) Ist es vielleicht sogar steuerbetrug?
Denn ehrlich gesagt würden meine Nachbarn und ich einfach die Zimmer
gegeneinander vermieten. Das Haus ist so geschnitten, dass ich keinerlei
Nachteile hätte das Arbeitszimmer meines Nachbarn zu nutzen.

Danke mal vorab


.








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