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Re: Vorschriften für den Betrieb eines Ladengeschäftes

Von: Martin Schoenbeck (ms.usenet.nospam@schoenbeck.de) [Profil]
Datum: 22.06.2008 21:36
Message-ID: <6kse060tz721$.dlg@usenet.schoenbeck.de>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Hallo Oliver,

Oliver Henniges schrieb:

> In einer solchen Situation die Entscheidung auf Sachbearbeiterebene
> qua Weisungsbefugnis zu beeinflussen/revidieren ist für Vorgesetzte
> immer eine heikle Sache: Das muß immer Ausnahmefällen vorbehalten
> bleiben, denn es fördert nicht gerade das Arbeitsklima im Amt.

Unwahrscheinlich. In einem Ort eurer Größenordnung ist das für den
Sachbearbeiter wie für den Bürgermeister das täglich Brot. Wenn es
irgendwas gibt, was die _nicht_ wollen, sind das Unternehmen, die
irgendwann die Faxen so dicke haben, daß sie in den Nachbarort ziehen.

> Die
> Wahrscheinlichkeit, daß mein vergleichsweise unbedeutender Fall das
> rechtfertigt, halte ich nicht für größer als die, daß ich mit
dem
> vorgeschlagenen Weg mein Ziel erreiche.

Wenn der Fall _für_Dich_ wirklich unbedeutend ist, dann ok. Ansonsten ist
der Fall für die Stadt und den Bürgermeister genauso bedeutend, wie für
Dich. Glaub mir, wenn er seinen Job ernstnimmt, dann sieht er das so. Und
der Sachbearbeiter auch. Ich bin hier schon wegen viel geringerer Sachen
mit dem Bürgermeister von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter getigert.

> Wir haben Termin bis Dienstag
> um die geforderten Unterlagen einzureichen, und ich denke, das werde
> ich hinkriegen.

Klar. Aber wenn nicht, ist es keine schlechte Idee, vorher schon mit dem
Bürgermeister gesprochen zu haben. Der kriegt im Zweifelsfall die
Unterschrift von den Leuten leichter, als Du.

Gruß Martin
--
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.

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