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Re: Arbeitszimmer für Nebentätigkeit steuerlich abzieh bar

Von: Matthias Kryn (usenet.kryn@planet-interkom.de) [Profil]
Datum: 15.06.2008 12:00
Message-ID: <4854e7c5$0$7537$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Judith Schmidt schrieb:

> die Einkünfte meiner Nebentägikeit resultieren aus der Arbeit
> in einem abschliessbaren häuslichem Arbeitszimmer.
>
> Leider bekam ich im Steuerbescheid mitgeteilt, dass das
> Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten
> betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.

Den ersten und den zweiten Satz bekomme ich nicht unter einen
Hut. Kannst du das noch etwas ausführen? Evtl. kannst Du den SB
widerlegen und ihm zeigen, dass er sich irrt.

So oder so: Einspruch einlegen.

Grüße
Matthias


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