Re: Arbeitszimmer für Nebentätigkeit steuerlich abzieh bar
Von: Matthias Kryn (usenet.kryn@planet-interkom.de) [Profil]
Datum: 15.06.2008 12:00
Message-ID: <4854e7c5$0$7537$9b4e6d93@newsspool1.arcor-online.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
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Judith Schmidt schrieb: > die Einkünfte meiner Nebentägikeit resultieren aus der Arbeit > in einem abschliessbaren häuslichem Arbeitszimmer. > > Leider bekam ich im Steuerbescheid mitgeteilt, dass das > Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten > betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Den ersten und den zweiten Satz bekomme ich nicht unter einen Hut. Kannst du das noch etwas ausführen? Evtl. kannst Du den SB widerlegen und ihm zeigen, dass er sich irrt. So oder so: Einspruch einlegen. Grüße Matthias[ Auf dieses Posting antworten ]
