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Re: Vorschriften für den Betrieb eines Ladengeschä ftes

Von: Oliver Henniges (info@krieger-peine.de) [Profil]
Datum: 21.06.2008 11:48
Message-ID: <af16334f-de21-4095-9f89-9ab9ce777978@d45g2000hsc.googlegroups.com>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
On 16 Jun., 12:14, Oliver Henniges <i...@krieger-peine.de> wrote:

Inzwischen habe ich einen Architekten mit der Erstellung von
Zeichnungen zu den PKW-Stellplätzen und der Anlieferungszone
beauftragt. Nachdem er sich beim Bauamt vorgestellt hat, liegt mir
jetzt immerhin eine todo-Liste vom Bauamt schriftlich vor.

Ich soll also die Zustimmung der Nachbarn einholen. Das übliche
procedere wäre gewesen, daß das Bauamt diese Nachbarn anschreibt und
sie von ihrem Widerspruchsrecht in Kenntnis setzt. Nach Ablauf der
Widerspruchsfrist wäre die Genehmigung erteilt worden. Dafür ist die
Zeit jetzt zu knapp, so daß ich das selber machen werde.

Das ist aber nicht so einfach: Das Bauamt hätte seinem Schreiben eine
entsprechende Beschreibung meines Betriebes als Anlage beigefügt,
damit sich die Nachbarn ein Bild davon machen können. Ich werde das
natürlich auch tun, aber ich muß zusätzlich sicherstellen, daß aus
der
Zustimmungerklärung hervorgeht, WAS ich den Nachbarn gezeigt/
überlassen habe. Am liebsten hätte das Bauamt, daß mir die Nachbarn
jede einzelne Seite der Betriebsbeschreibung unterschreiben;) außerdem
hat ja das Bauamt im Gegensatz zu mir die Adressen.

In seinem Fax erteilt mir das Bauamt die Auflage, die Zustimmung der
umliegenden Eigentümer und Mieter einzuholen. Unter

http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/Bereich3/3wirfuersie/3rechtsschut
z/33recht/baufaq/faq_bau.htm

habe ich aber folgendes gefunden:

<zitat>

Wann bin ich Nachbar?

Nachbar im Sinn des Baurechts sind nur Eigentümer, Erbbauberechtigte
oder sonst dinglich Verfügungsberechtigte, nicht hingegen Pächter oder
Mieter, deren Grundstücke durch das Vorhaben in ihren öffentlich-
rechtlich geschützten Belangen berührt werden können.

</zitat ende>

1) Gibt es noch einen feinen Unterschied zwischen Baurecht und
Baunutzungsverordnung?
1b) Gibt es länderspezifische Unterschiede (die Quelle stammt aus
Bayern)?
2) Wenn nicht: Was kann ich mit dem nunmehr schriftlich vorliegenden
Nachweis anfangen, daß mir das Bauamt augenscheinlich über die
gesetzlichen Vorgaben hinaus Auflagen erteilt?




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