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Online Vertragsschluss im B2B Bereich

Von: Peter Honka (peter.honka@gmx.de) [Profil]
Datum: 02.03.2008 12:52
Message-ID: <47ca94ec$0$21936$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.etc.beruf.selbstaendig
Hallo,

ich hatte vor einigen Tagen eine sehr
seltsame Konversation mit einem Geschäfts-
partner, der steif und fest behauptete,
online geschlossene Verträge würden nicht
im B2B-Bereich gelten.

Diese wären nur gültig, wenn man sich den
Vertrag vom Kunden nochmals schriftlich
mit Stempel und Unterschrift bestätigen
lassen würde.

Gibt es irgend ein Gesetz, das Schriftform
für B2B (z.B. bei der Buchung von Dienstleistungen)
über ein online Portal vorschreibt?

Gruss
Peter

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