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Re: Bedienzuschlag kommt

Von: Lüko Willms (l.willms@domain.invalid) [Profil]
Datum: 03.09.2008 19:04
Message-ID: <czd2LKcn8EGd-pn2-OI2OnGEu6379@lueko.willms.dialin.t-online.de>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
Am Wed, 3 Sep 2008 16:48:13 UTC,  schrieb "eisenringtheo@gmail.com"
<eisenringtheo@gmail.com>  auf de.etc.bahn.tarif+service :

> Müssen Autobesitzer in D, die nicht von
> sich aus einen rechtsgenügenden Nachweis eines privaten Stellplatzes
> nachweisen, auch eine sogenannte Nachtparkiergebühr entrichten
> (Laternengebühr)?

Man kann sich unter bestimmten Umständen und gegen Entgelt auf
Antrag von der Pflicht zur Einrichtung von Stellplätzen befreien, das
ist aber nicht automatisch.

MfG,
L.W.




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