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Re: Kleinere Stichstrecken, Wegvorschrift

Von: Max Schmied (koalabaerchen2000@gmx.de) [Profil]
Datum: 29.08.2008 20:22
Message-ID: <g99eq4$b0l$1@online.de>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
>Welches Argument gibt es denn, dass irgendein Datum innerhalb der
>Gültigkeit eines internationalen Fahrscheins für etwas anderes als die
>zuggebundenen Abschnitte irgendeine Relevanz haben sollte?

Der Punkt ist der, dass man die Vorgabe, auf bestimmten Strecken den
Nahverkehr zu benutzten, auch als Zugbindung auffassen kann. Man ist an die
Nutzung von Zügen des Nahverkehrs gebunden. Zusätzlich ist es kein
Widerspruch zu den Beförderungsbedingungen, wenn die Nahverkehrszüge im
Sinne einer "lockeren" Zugbindung nur an einem bestimmten in der Fahrkarte
eingetragenen Datum benutzt werden dürfen, so wie es bei deinem Fahrschein
draufsteht. Die einmonatige Gültigkeit ohne irgendwelche Restriktionen hast
du de facto nur auf dem ausländischen Abschnitt. Auf innerdeutschen
Sparpreisen steht bezüglich des Nahverkehrs der Vermerk, dass die Fahrkarte
dort nur vor/nach den gebuchten Zügen gilt. Bei deinem Fahrschein steht so
etwas nicht drauf. Dafür aber ein Datum.

Ist es deiner Meinung nach zulässig, bei einem innerdeutschen Fahrschein mit
Zugbindung "M-Hbf 08:00 ICE 111/F-Hbf*NV*KO-Hbf 16:00 IC 222/D-Hbf" auch
nach 16 Uhr, also nach Abfahrt des IC 222 in Koblenz, im Nahverkehr zwischen
Frankfurt(Main) und Koblenz zu fahren, natürlich im Rahmen der
Gesamtgültigkeitsdauer der Fahrkarte? Auf die Weiterfahrt nach Düsseldorf
wird in meinem Beispiel verzichtet.


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Max Schmied


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