Re: Kleinere Stichstrecken, Wegvorschrift
Von: Max Schmied (koalabaerchen2000@gmx.de) [Profil]
Datum: 29.08.2008 20:22
Message-ID: <g99eq4$b0l$1@online.de>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
Datum: 29.08.2008 20:22
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>Welches Argument gibt es denn, dass irgendein Datum innerhalb der >Gültigkeit eines internationalen Fahrscheins für etwas anderes als die >zuggebundenen Abschnitte irgendeine Relevanz haben sollte? Der Punkt ist der, dass man die Vorgabe, auf bestimmten Strecken den Nahverkehr zu benutzten, auch als Zugbindung auffassen kann. Man ist an die Nutzung von Zügen des Nahverkehrs gebunden. Zusätzlich ist es kein Widerspruch zu den Beförderungsbedingungen, wenn die Nahverkehrszüge im Sinne einer "lockeren" Zugbindung nur an einem bestimmten in der Fahrkarte eingetragenen Datum benutzt werden dürfen, so wie es bei deinem Fahrschein draufsteht. Die einmonatige Gültigkeit ohne irgendwelche Restriktionen hast du de facto nur auf dem ausländischen Abschnitt. Auf innerdeutschen Sparpreisen steht bezüglich des Nahverkehrs der Vermerk, dass die Fahrkarte dort nur vor/nach den gebuchten Zügen gilt. Bei deinem Fahrschein steht so etwas nicht drauf. Dafür aber ein Datum. Ist es deiner Meinung nach zulässig, bei einem innerdeutschen Fahrschein mit Zugbindung "M-Hbf 08:00 ICE 111/F-Hbf*NV*KO-Hbf 16:00 IC 222/D-Hbf" auch nach 16 Uhr, also nach Abfahrt des IC 222 in Koblenz, im Nahverkehr zwischen Frankfurt(Main) und Koblenz zu fahren, natürlich im Rahmen der Gesamtgültigkeitsdauer der Fahrkarte? Auf die Weiterfahrt nach Düsseldorf wird in meinem Beispiel verzichtet. --------------- Max Schmied[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Edmund Lauterbach (29.08.2008 21:37)
- Max Schmied (30.08.2008 13:37)
- Edmund Lauterbach (30.08.2008 19:50)
- Max Schmied (31.08.2008 00:55)
- Edmund Lauterbach (31.08.2008 09:54)
