Re: OT mit falschem Datum durch Zub eingelesen - Konsequenzen?
Von: Oliver Rübel (oruebel@rhrk.uni-kl.de) [Profil]
Datum: 14.07.2008 18:04
Message-ID: <g5ften$esa$1@registered.motzarella.org>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
Datum: 14.07.2008 18:04
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Adrian Thomale schrieb: > Wenn er aber schlecht drauf wäre, könnte er mir aber auch sagen, dass > ihn das nicht interessieren würde und er von mir eine > Fahrpreisnacherhebung verlangen würde/könnte. > Diese könnte ich dann aber einreichen und man würde mir das Geld > erstatten. Wenn man schon von offizieller Seite die Auskunft bekommt, dass es davon abhängt, ob der Zub gut oder schlecht drauf ist, was soll man dann von diesem Unternehmen eigentlich halten? Gibt es dafür keine Handlungsrichtlinien? Die DB wäre besser beraten, sich bei der Entwicklung der Richtlinien für Zugbegleitpersonal Hilfe von wirklich kompetenten Leuten aus der Praxis zu holen. Dann könnte man solche Unklarheiten zukünftig durch eindeutige und praktikable Richtlinien vermeiden.[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Florian Unger (14.07.2008 18:11)
- Klaus Behrendt (14.07.2008 18:20)
- Falk Schade (14.07.2008 19:13)
- Reinhard Greulich (14.07.2008 20:53)
- Empel Reeser (14.07.2008 21:25)
- Adrian Thomale (14.07.2008 21:29)
- liebe70 (14.07.2008 22:09)
- Adrian Thomale (14.07.2008 22:43)
- Falk Schade (15.07.2008 08:19)
- Klaus Behrendt (15.07.2008 09:30)
- Falk Schade (15.07.2008 08:15)
- liebe70 (15.07.2008 10:46)
- Felltraeger (17.07.2008 21:18)
