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Re: OT mit falschem Datum durch Zub eingelesen - Konsequenzen?

Von: Oliver Rübel (oruebel@rhrk.uni-kl.de) [Profil]
Datum: 14.07.2008 18:04
Message-ID: <g5ften$esa$1@registered.motzarella.org>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
Adrian Thomale schrieb:
> Wenn er aber schlecht drauf wäre, könnte er mir aber auch sagen, dass
> ihn das nicht interessieren würde und er von mir eine
> Fahrpreisnacherhebung verlangen würde/könnte.
> Diese könnte ich dann aber einreichen und man würde mir das Geld
> erstatten.

Wenn man schon von offizieller Seite die Auskunft bekommt, dass es davon
abhängt, ob der Zub gut oder schlecht drauf ist, was soll man dann von
diesem Unternehmen eigentlich halten? Gibt es dafür keine
Handlungsrichtlinien?

Die DB wäre besser beraten, sich bei der Entwicklung der Richtlinien für
Zugbegleitpersonal Hilfe von wirklich kompetenten Leuten aus der Praxis
zu holen. Dann könnte man solche Unklarheiten zukünftig durch eindeutige
und praktikable Richtlinien vermeiden.

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