nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Abgrenzung NE-Bahnen

Von: Edmund Lauterbach (e.lauterbach@gmx.de) [Profil]
Datum: 01.07.2008 14:40
Message-ID: <3857d586-1adb-4ef7-910c-c53035262520@c65g2000hsa.googlegroups.com>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
Hallo,

im Zusammenhang mit dem Deutschland-Pass und seiner Gültigkeit in NE-
Bahnen kam die Frage auf, was denn alles eine NE-Bahn sei.

Den Klärungsversuch hatten wir hier schon - m.E. aber ohne richtiges
Ergebnis.

Also mal grundsätzlich:

"(1) Eisenbahnen sind öffentliche Einrichtungen oder privatrechtlich
organisierte Unternehmen, die Eisenbahnverkehrsleistungen erbringen
(Eisenbahnverkehrsunternehmen) oder eine Eisenbahninfrastruktur
betreiben (Eisenbahninfrastrukturunternehmen)."

"(2) Eisenbahnverkehrsleistungen sind die Beförderung von Personen
oder Gütern auf einer Eisenbahninfrastruktur.
Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen in der Lage sein, die Zugförderung
sicherzustellen."

"(3) Die Eisenbahninfrastruktur umfasst die Betriebsanlagen der
Eisenbahnen einschließlich der Bahnstromfernleitungen."

"(5) Schienenpersonennahverkehr ist die allgemein zugängliche
Beförderung von Personen in Zügen, die überwiegend dazu bestimmt sind,

die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu
befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der
Beförderungsfälle eines Zuges die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder
die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt."

"(6) Eisenbahnen oder Unternehmen des Bundes sind Unternehmen, die
sich überwiegend in der Hand des Bundes oder eines mehrheitlich dem
Bund gehörenden Unternehmens befinden."

Alle Zitate aus § 2 von http://www.wedebruch.de/gesetze/grundlagen/aeg_200
612eins.htm

Wenn man das so liest, wäre eine zwischen Köln und Bonn verkehrende
Stadtbahn mit dem Deutschland-Pass nutzbar (nutzt
Eisenbahninfrastruktur, ist Schienenpersonennahverkehr usw.). Gleiches
gilt für andere Stadtbahnen, die nach EBO verkehren, aber wohl auch
für die Harzer Schmalspurbahnen (oder?).

Ich gehe mal davon aus, dass die DB unter NE-Bahnen immer nur solche
versteht, die mit ihr über eine Tarifkooperation (Übernahme des DB-
Tarifs) oder durch Anstoßtarifierung (Anwendung BB Anstoßverkehr)
verbunden sind.

Aber ist es juristisch relevant, was die DB unter NE-Bahnen versteht
und kommuniziert?

Wenn man das mal grundsätzlicher klarer fassen und veröffentlichen
würde, könnte man sich die Diskussion bei neuen Angeboten ersparen.
Solange es keine EVU-unabhängige Stelle gibt, die sich für sowas
verantwortlich fühlt, bleibt uns aber wohl nur das inzwischen übliche
DB-Tarifchaos.

Schönen Gruß,

Edmund Lauterbach



[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten