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Re: Bahncard100 bei Verkehrsverbünden

Von: Thomas Weiner (leerung@viertelnachvier.de) [Profil]
Datum: 19.06.2008 11:20
Message-ID: <6bumvnF3ddf2pU1@mid.dfncis.de>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
HaJo Hachtkemper schrieb:
> Halli-Hallo!
>
> Thomas Weiner schrieb am 18.06.2008 22:14:
>> HaJo Hachtkemper schrieb:
>>> Steht in 'Im Übrigen gelten die
Beförderungsbedingungen für Personen
>>> durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), Teil
>>> Tfv 600/C „Bedingungen für den Erwerb und die
Nutzung von BahnCards
>>> (BahnCard)“.' Oder ist eine BC100 keine Bahncard?
>> Jetzt habe ich nochmal auf den VBB-Seiten nachgeschaut und bin auf
>> http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&sCat92&id_language=1#anker3
>> gestoßen. Ich denke, das ist eindeutig.
>
> Ist ist eindeutig, was sie gemeint haben, Sie haben es aber anders in
> die Beförderungsbedingungen geschrieben. Was sollen den Kunden
> irgendwelche bunten Internetbeigaben interessieren, wo er doch
> Beförderungsbedingungen hat?

Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber in den „Bedingungen
für
den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“ wird zur BC 100
ausgesagt, dass diese in Zügen der DB gilt (was ja im Bereich des VBB
stimmt). Woraus wäre denn herzuleiten, dass die BC100
darüberhinaus auch
in Bussen oder der Tram zu gelten habe?

Grüße,
Thomas

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