Re: Bahncard100 bei Verkehrsverbünden
Von: Thomas Weiner (leerung@viertelnachvier.de) [Profil]
Datum: 19.06.2008 11:20
Message-ID: <6bumvnF3ddf2pU1@mid.dfncis.de>
Newsgroup: de.etc.bahn.tarif+service
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HaJo Hachtkemper schrieb: > Halli-Hallo! > > Thomas Weiner schrieb am 18.06.2008 22:14: >> HaJo Hachtkemper schrieb: >>> Steht in 'Im Übrigen gelten die Beförderungsbedingungen für Personen >>> durch die Unternehmen der Deutschen Bahn AG (BB Personenverkehr), Teil >>> Tfv 600/C „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards >>> (BahnCard)“.' Oder ist eine BC100 keine Bahncard? >> Jetzt habe ich nochmal auf den VBB-Seiten nachgeschaut und bin auf >> http://www.vbbonline.de/index.php?cat=2&sCat92&id_language=1#anker3 >> gestoßen. Ich denke, das ist eindeutig. > > Ist ist eindeutig, was sie gemeint haben, Sie haben es aber anders in > die Beförderungsbedingungen geschrieben. Was sollen den Kunden > irgendwelche bunten Internetbeigaben interessieren, wo er doch > Beförderungsbedingungen hat? Vielleicht stehe ich ja auf dem Schlauch, aber in den „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards (BahnCard)“ wird zur BC 100 ausgesagt, dass diese in Zügen der DB gilt (was ja im Bereich des VBB stimmt). Woraus wäre denn herzuleiten, dass die BC100 darüberhinaus auch in Bussen oder der Tram zu gelten habe? Grüße, Thomas[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Ralph A. Schmid, DK5RAS (19.06.2008 12:03)
