Re: Suche Notebook-Empfehlung
Von: Ned Kelly (ned.kelly@nefkom.net) [Profil]
Datum: 04.07.2008 16:14
Message-ID: <g4lb99$902$1@svr7.m-online.net>
Newsgroup: de.comp.sys.notebooks
Datum: 04.07.2008 16:14
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V0LKER S0EHNITZ schrieb: > Die gesetzliche Gewährleistung (aka "Sachmängelhaftung") schützt Dich > nur vor Fehlern, die bereits bei Übergabe bestanden haben - oder > zumindest angelegt waren. Und das auch defacto nur innerhalb der ersten > sechs Monate, während der die Beweislastumkehr greift. "Garantie" > hingegen bedeutet i.a. ein Versprechen der Art, dass das Gerät unter > den in der Garantiebedingung genannten Randbedingungen während der > Garantiezeit keine Fehler aufweisen wird - oder diese werden sonst eben > kostenfrei behoben. Insofern ist ein Garantiveersprechen deutlich mehr > wert! Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Gewährleistung verpflichtet den Hersteller zur Leistung. > Jedenfalls dann, wenn die Garantie nicht an praxisferne > Bedingungen geknüpft ist. Eine Garantie ist (fast) freiwillig. <http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html> -- Ciao, Ned. Keyboard not found. Press any key to continue.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- V0LKER S0EHNITZ (04.07.2008 16:38)
- brand (04.07.2008 19:25)
