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Re: Suche Notebook-Empfehlung

Von: Ned Kelly (ned.kelly@nefkom.net) [Profil]
Datum: 04.07.2008 16:14
Message-ID: <g4lb99$902$1@svr7.m-online.net>
Newsgroup: de.comp.sys.notebooks
V0LKER S0EHNITZ schrieb:
> Die gesetzliche Gewährleistung (aka "Sachmängelhaftung")
schützt Dich
> nur vor Fehlern, die bereits bei Übergabe bestanden haben - oder
> zumindest angelegt waren. Und das auch defacto nur innerhalb der ersten
> sechs Monate, während der die Beweislastumkehr greift. "Garantie"
> hingegen bedeutet i.a. ein Versprechen der Art, dass das Gerät unter
> den in der Garantiebedingung genannten Randbedingungen während der
> Garantiezeit keine Fehler aufweisen wird - oder diese werden sonst eben
> kostenfrei behoben. Insofern ist ein Garantiveersprechen deutlich mehr
> wert!

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Die Gewährleistung verpflichtet den
Hersteller zur Leistung.

> Jedenfalls dann, wenn die Garantie nicht an praxisferne
> Bedingungen geknüpft ist.

Eine Garantie ist (fast) freiwillig.

<http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/76.html>
--
Ciao, Ned.

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