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Re: Nach Router-Installation funktioniert Heimnetzwerk nicht mehr

Von: Stefan Kanthak (dont.delete-this.dont.remove-this.nospam@usenet.arcornews.de) [Profil]
Datum: 29.10.2007 17:50
Message-ID: <47264b1e$0$13103$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.comp.os.ms-windows.netzwerke
"Erich Seidenschmiedt" <erich.seidenschmiedt@chello.at> schrieb:

> hallo Stefan, leider bin ich netzwerkmäßig ein totaler Laie.  Wie es oft
> halt bei Heimnetzwerken so ist, richtet man ein solches einmal ein, und
> wenn's dann funktioniert, wird es nie wieder angegriffen.  Das vorherige
> Netzwerk mit der alten Ringtopoligie hatte ich vor einigen Jahren
> eingerichtet, nach diversen Tips aus der NG und einigem eigenen
> Herumbasteln.

Und dieses Herumbasteln kann hier niemand aus dem Stand nachvollziehen.

> Nun, da auch diesmal, nach Umstieg auf die Sterntopoligie, natürlich nichts
> auf Anhieb von selbst funktionierte, erfragte ich wiederum Tips in der NG,
> welche mehr oder weniger hilfreich waren, und dann, wieder nach einigem
> Herumbasteln, hat plötzlich alles funktioniert, so wie ich es von vorher
> gewohnt war.

Wie gewohnt ist aber nicht "perfekt" oder "wie ueblich"!
Alleine die von Dir erst im letzten Post genannte Verbindungsfreigabe
und deren Nebenwirkungen (die ich Dir deshalb nannte) deuten auf
VERBASTELT hin.

> Ob das ganze vom netztechnischen Standpunkt her so die beste
> bzw. die schlechteste Lösung ist, kann ich als Nicht-Fachmann so gut wie
> nicht beurteilen.  Mir war auch gar nicht bewußt, daß man hier offenbar
auf
> unterschiedlichen Wegen zum Ziel kommen kann.
> Was wäre denn Dein Vorschlag?  Offenbar ein ganz anderer als das, wie ich es
> gemacht habe -
> gib mir doch mal ein paar Tips - danke und Grüße -Erich

Lass den Router seine Arbeit tun: wird die Verbindungsfreigabe komplett
raus und stelle alle Clients auf "automatischen Bezug der IP-Adresse(n)",
auch bei DNS und NetBIOS.

Stefan
[
--
Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)



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