Stellenausschreibung Professur Betriebssysteme
Von: zeltner@fh-brandenburg.de [Profil]
Datum: 16.10.2008 10:47
Message-ID: <95f9e2ce-2a81-4332-9553-68944cea98b3@e2g2000hsh.googlegroups.com>
Newsgroup: de.comp.os.misc
Datum: 16.10.2008 10:47
Message-ID: <95f9e2ce-2a81-4332-9553-68944cea98b3@e2g2000hsh.googlegroups.com>
Newsgroup: de.comp.os.misc
An der Fachhochschule Brandenburg in der Stadt Brandenburg a. d. Havel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung aus dem !Professorinnenprogramm! des Bundes und der Länder zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen folgende Stelle zu besetzen: Im Fachbereich Informatik und Medien 1 Professor/in für Betriebssysteme und Rechnernetze Bes.Gr. W3-Ost BBesO Kennziffer: IP 4 Der/die Stelleninhaber/in soll Aufgaben in Lehre und angewandter Forschung auf dem Gebiet der Informatik mit Schwerpunkt Betriebssysteme und Rechnernetze in Theorie und Anwendungen übernehmen. Gesucht wird eine Persönlichkeit, die im gesamten Bereich "Betriebssysteme und Rechnernetze“ fachlich hervorragend ausgewiesen ist und neben pädagogischer Eignung auch fundierte Praxisund Forschungserfahrung nachweisen kann. Die Übernahme von Lehrverpflichtungen in den Präsenz- und Online- Studiengängen (B.Sc., M.Sc.) des Fachbereichs Informatik und Medien sowie im Servicebereich für andere Studiengänge wird vorausgesetzt. Erwartet werden vertiefte Kenntnisse aus eigener wissenschaftlicher und mindestens dreijähriger beruflicher Praxis, von der mindestens zwei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen. Erwartet wird ebenso die Bereitschaft, an der Internationalisierung der Fachbereiche mitzuwirken, u.a. auch durch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache. Ferner wird die Beteiligung an der Hochschulselbstverwaltung, der Studienberatung sowie an weiteren Aufgaben nach §§ 3 und 37 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) erwartet. Bewerber/innen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 38 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) erfüllen. Auf die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren nach § 40 Abs. 1 BbgHG wird hingewiesen. Erstberufungen werden befristet auf 5 Jahre, bei einer Entfristung bedarf es nicht der Durchführung eines erneuten Berufungsverfahrens. Da die Finanzierung dieser Professuren aus dem Professorinnenprogramm erfolgt, ist die Bewerbung junger Nachwuchswissenschaftlerinnen ausdrücklich erwünscht. Die Fachhochschule Brandenburg hat 1992 ihren Lehrbetrieb als Campushochschule aufgenommen. Die Nähe u.a. zu Potsdam (30 Min.) und zur Bundeshauptstadt Berlin (45 Min.) bieten hervorragende Möglichkeiten für Kooperationen mit regionaler Wirtschaft und Industrie. Für weitere Informationen siehe auch http://www.fh-brandenburg.de/. Schwerbehinderte werden bei sonst gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerber/Bewerberinnen wenden sich bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe der Kennziffer bis zum 14.11.2008 (Termin wurde verlängert) an den Präsidenten der Fachhochschule Brandenburg Personalabteilung PSF 21 32 14737 Brandenburg a.d. Havel Für die Rücksendung Ihrer Unterlagen bei Nichtanstellung wird um Beilage eines ausreichend frankierten Rückumschlages gebeten.[ Auf dieses Posting antworten ]
