GmbH/UG in 1-Zimmer-Wohnung
Von: Andrea0 (andrea_bea_andrea@yahoo.de) [Profil]
Datum: 11.03.2009 21:16
Message-ID: <gp967k$vb6$1@online.de>
Newsgroup: de.comp.misc
Datum: 11.03.2009 21:16
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Hallo NG, ein kleiner Gewerbetreibender will in seiner selbstbewohnten 1-Zimmer-Eigentumswohnung, die sein einziger Wohnsitz ist, eine Mini-Gmbh bzw. UG anmelden und ausüben (Bürotätigkeit). Läuft er damit Gefahr, dass im Falle der Insolvenz seine Eigentumswohnung der Konkursmasse zum Opfer fällt, nur weil er darin auch gearbeitet hat? Es gibt im Steuerrecht eine Regelung, dass wenn man ein Kfz über 50% geschäftlich nutzt, dass es dann auf die Firma eingetragen werden MUSS. Gibt es so eine Vorschrift auch für die Wohnung, die von ihm als GmbH-Geschäftsführer benutzt wird? Und falls ja: Selbst wenn sein Geschäftsführer-Job ein Fulltime-Job ist: Dadurch dass er in der Wohnung ja auch noch lebt und schläft: Überwiegt da nciht die wohnliche Nutzung? Falls es hier Probleme geben sollte: Wenn er den Sitz der UG an einer anderen Adresse anmeldet (quasi nur als Briefkastenfirma), de facto aber eben doch wieder seine Wohnung nutzt und Tel. etc. auch steuerlich absetzt: Wäre die Gefahr hierduch gebannt? Oder läuft er dann zusätzlich noch Gefahr, dass es Probleme mit dem Finanzamt gibt, v.a. wenn der Gewerbesteuersatz bei der Briefkastenadresse niedriger ist als in dem Ort, in dem er seine Wohnung hat? Danke! Andrea[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Bastian Lutz (11.03.2009 21:37)
- Andrea (12.03.2009 19:22)
