nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

GmbH/UG in 1-Zimmer-Wohnung

Von: Andrea0 (andrea_bea_andrea@yahoo.de) [Profil]
Datum: 11.03.2009 21:16
Message-ID: <gp967k$vb6$1@online.de>
Newsgroup: de.comp.misc
Hallo NG,


ein kleiner Gewerbetreibender will in seiner selbstbewohnten
1-Zimmer-Eigentumswohnung, die sein einziger Wohnsitz ist, eine Mini-Gmbh
bzw. UG anmelden und ausüben (Bürotätigkeit). Läuft er damit Gefahr,
dass im
Falle der Insolvenz seine Eigentumswohnung der Konkursmasse zum Opfer fällt,
nur weil er darin auch gearbeitet hat?

Es gibt im Steuerrecht eine Regelung, dass wenn man ein Kfz über 50%
geschäftlich nutzt, dass es dann auf die Firma eingetragen werden MUSS. Gibt
es so eine Vorschrift auch für die Wohnung, die von ihm als
GmbH-Geschäftsführer benutzt wird? Und falls ja: Selbst wenn sein
Geschäftsführer-Job ein Fulltime-Job ist: Dadurch dass er in der Wohnung ja
auch noch lebt und schläft: Überwiegt da nciht die wohnliche Nutzung?

Falls es hier Probleme geben sollte: Wenn er den Sitz der UG an einer
anderen Adresse anmeldet (quasi nur als Briefkastenfirma), de facto aber
eben doch wieder seine Wohnung nutzt und Tel. etc. auch steuerlich absetzt:
Wäre die Gefahr hierduch gebannt? Oder läuft er dann zusätzlich noch
Gefahr,
dass es Probleme mit dem Finanzamt gibt, v.a. wenn der Gewerbesteuersatz bei
der Briefkastenadresse niedriger ist als in dem Ort, in dem er seine Wohnung
hat?

Danke!


Andrea


[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten