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free beer

Von: Carsten Thumulla (4_trash_only@arcor.de) [Profil]
Datum: 17.12.2006 10:19
Message-ID: <pan.2006.12.17.09.19.26.689589@thumulla.com>
Newsgroup: de.comp.gnu
Hallo Mädel und Jungens!

Ich suche noch ein Lizenzmodell für ein neues Programm. Es geht um
folgendes Projekt:
http://thumulla.com/sozialpakt/Sozialpakt.html

Die Version A, eine Demonstration der Funktion, den Regelalgorithmus und
die Simulationsmöglichkeit habe ich neben meinem Copyright mit der GPL
ausgerüstet. Jeder kann es weiterentwickeln, wenn es offen bleibt. Das
möchte ich jetzt für das erste benutzbare Programm noch einmal
überdenken. Nach zwei Tagen Suche im Netz bin ich nicht schlauer als
vorher -- toll, daß ich vorher schon so schlau war wie jetzt.

Ein solches Projekt soll und kann nur Gemeineigentum sein. Es ist auch
viel zu leicht nachzuprogrammieren, als daß man es durch Geheimhaltung
"schützen" könnte. Andererseits ist abzusehen,
daß ich nicht mehr
soviel Zeit hineinstecken kann und ich würde es
begrüßen, wenn andere
es weiterentwickeln. Einen Ableger aus Gemeineigentum in rein kommerzielle
closed SW möchte ich verhindern, da es ein soziales Problem
lösen
könnte. Also Copyleft statt Public Domain.

Ich möchte erreichen, daß die Weiterentwicklung des Programmes, wenn
es
eine geben sollte, erkennbar die Historie und Herkunft zeigt. Es soll sich
jeder Programmierer nach seinen Vorgängern eintragen. Die Copyrights der
Vorgänger sollen aus diesem Grund nicht entfernt werden.
Warum verhindert die GNU/GPL dies?

Zum Subject:
Die GPL verhindert in genialer Weise die Übernahme von zu Gemeineigentum
erklärter SW in closed SW. Sie gibt dem Autor also mehr Rechte als in der
Public Domain.

Was sie nicht löst ist das Problem, daß man für
offengelegte SW kaum
noch Erlöse bekommt. Luft, also was frei verfügbar ist, kann
man eben
noch nicht verkaufen.
Wie erfolgt eigentlich die Verwertung offengelegter Programme?
Duallizenzen und Servicekosten sind mir bekannt.

In der Praxis ist offengelegte SW doch free wie free beer. Niemand
bezahlt, wenn er nicht zahlen muß. Rechtlich ist da auch nicht viel zu
machen. Binärcode wird übrigens ebensooft kopiert.
Kann man in die Lizenz (GNU) eine Klausel einbauen, die ähnlich einem
Schneeballsystem eine umsatzabhängige Zahlung an die an diesem
Entwickungszweig beteiligten Programmierer fordert? Das wären alle
Programmierer, die sich ins Copyright eingetragen haben und die damit auch
Haftungsrisiken übernehmen.
Beispiel: Eine Gruppe nutzt die SW und zahlt an ihren Programmierer X$.
Dieser zahlt an seinen Vorgänger Y$ = X/3. Diser zahlt an den
Vorgänger
Z$ = Y/3 -- und so weiter. Ich kriege dann einen Cent. :)

Zur Haftung:
Ich wüßte nicht, daß ein Rechenschieber- oder
Taschenrechnerhersteller
für eine eingestürzte Brücke haften
mußte. Das Risiko eines solchen
Programmes liegt also beim Anwender. Wenn man Kontrollmechanismen
mitliefert, die das Ergebnis querchecken, dann hat man alles getan, um dem
Anwender die Erkennung von Fehlern zu ermöglichen. Das Haftungsrisiko
sollte auch auf den Programmierer übergehen, der als letzter
Änderungen
vorgenommen hat. Er muß die Kontrollmechanismen sowieso anpassen.

Gruß
Carsten                 http://Thumulla.com
--
... und außerdem kann der Sinn einer Rechtschreibreform nicht darin
liegen, daß man einfach populäre Orthographiefehler zur Norm
erhebt.
Erika Ceisla

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