free beer
Von: Carsten Thumulla (4_trash_only@arcor.de) [Profil]
Datum: 17.12.2006 10:19
Message-ID: <pan.2006.12.17.09.19.26.689589@thumulla.com>
Newsgroup: de.comp.gnu
Datum: 17.12.2006 10:19
Message-ID: <pan.2006.12.17.09.19.26.689589@thumulla.com>
Newsgroup: de.comp.gnu
Hallo Mädel und Jungens! Ich suche noch ein Lizenzmodell für ein neues Programm. Es geht um folgendes Projekt: http://thumulla.com/sozialpakt/Sozialpakt.html Die Version A, eine Demonstration der Funktion, den Regelalgorithmus und die Simulationsmöglichkeit habe ich neben meinem Copyright mit der GPL ausgerüstet. Jeder kann es weiterentwickeln, wenn es offen bleibt. Das möchte ich jetzt für das erste benutzbare Programm noch einmal überdenken. Nach zwei Tagen Suche im Netz bin ich nicht schlauer als vorher -- toll, daß ich vorher schon so schlau war wie jetzt. Ein solches Projekt soll und kann nur Gemeineigentum sein. Es ist auch viel zu leicht nachzuprogrammieren, als daß man es durch Geheimhaltung "schützen" könnte. Andererseits ist abzusehen, daß ich nicht mehr soviel Zeit hineinstecken kann und ich würde es begrüßen, wenn andere es weiterentwickeln. Einen Ableger aus Gemeineigentum in rein kommerzielle closed SW möchte ich verhindern, da es ein soziales Problem lösen könnte. Also Copyleft statt Public Domain. Ich möchte erreichen, daß die Weiterentwicklung des Programmes, wenn es eine geben sollte, erkennbar die Historie und Herkunft zeigt. Es soll sich jeder Programmierer nach seinen Vorgängern eintragen. Die Copyrights der Vorgänger sollen aus diesem Grund nicht entfernt werden. Warum verhindert die GNU/GPL dies? Zum Subject: Die GPL verhindert in genialer Weise die Übernahme von zu Gemeineigentum erklärter SW in closed SW. Sie gibt dem Autor also mehr Rechte als in der Public Domain. Was sie nicht löst ist das Problem, daß man für offengelegte SW kaum noch Erlöse bekommt. Luft, also was frei verfügbar ist, kann man eben noch nicht verkaufen. Wie erfolgt eigentlich die Verwertung offengelegter Programme? Duallizenzen und Servicekosten sind mir bekannt. In der Praxis ist offengelegte SW doch free wie free beer. Niemand bezahlt, wenn er nicht zahlen muß. Rechtlich ist da auch nicht viel zu machen. Binärcode wird übrigens ebensooft kopiert. Kann man in die Lizenz (GNU) eine Klausel einbauen, die ähnlich einem Schneeballsystem eine umsatzabhängige Zahlung an die an diesem Entwickungszweig beteiligten Programmierer fordert? Das wären alle Programmierer, die sich ins Copyright eingetragen haben und die damit auch Haftungsrisiken übernehmen. Beispiel: Eine Gruppe nutzt die SW und zahlt an ihren Programmierer X$. Dieser zahlt an seinen Vorgänger Y$ = X/3. Diser zahlt an den Vorgänger Z$ = Y/3 -- und so weiter. Ich kriege dann einen Cent. :) Zur Haftung: Ich wüßte nicht, daß ein Rechenschieber- oder Taschenrechnerhersteller für eine eingestürzte Brücke haften mußte. Das Risiko eines solchen Programmes liegt also beim Anwender. Wenn man Kontrollmechanismen mitliefert, die das Ergebnis querchecken, dann hat man alles getan, um dem Anwender die Erkennung von Fehlern zu ermöglichen. Das Haftungsrisiko sollte auch auf den Programmierer übergehen, der als letzter Änderungen vorgenommen hat. Er muß die Kontrollmechanismen sowieso anpassen. Gruß Carsten http://Thumulla.com -- ... und außerdem kann der Sinn einer Rechtschreibreform nicht darin liegen, daß man einfach populäre Orthographiefehler zur Norm erhebt. Erika Ceisla[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Hans Deyringer (07.01.2007 00:23)
- Josephine Hunter (07.01.2007 06:28)
- Carsten Thumulla (07.01.2007 21:24)
- Christoph Egger (06.03.2007 20:14)
- Lutz Frommberger (06.03.2007 20:44)
- Christoph Egger (06.03.2007 21:44)
- Ingo Thies (15.03.2007 18:16)
- Christoph Egger (16.03.2007 21:03)
