Re: Arcor-Ärger: Darf Anschluß für eingehende Anrufe gesperrt werden?
Von: Maurice Mader (mm.mm@gmx.de) [Profil]
Datum: 19.07.2008 01:45
Message-ID: <48812b27$0$6557$9b4e6d93@newsspool3.arcor-online.net>
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.comm.technik.isdn
Datum: 19.07.2008 01:45
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Newsgroup: de.soc.recht.misc de.comm.technik.isdn
"Andreas Viehrig" <0x01++01++@dagrantla.de> schrieb im Newsbeitrag > Ich ziehe die Frage zurück. Leuten, die wie Du merkbefreit eine > Technikgruppe damit vollsülzen und das auch noch per XPost ohne F'up2, > denen gehört's gar nicht anders. Der einzige dumme Torfkopp bist Du. Ich hab gezielt danach gefragt ob der Anbieter bei begründetem oder unbegründetem Zahlungsverzug Aufgrund z.B. Streit bei Abrechnung einen Anschluß auch eingehend sperren darf. Dabei OHNE Ankündigung auch völlig abschalten darf, dass man nicht mehr erreichbar ist und auch keine Notrufe mehr möglich sind. Das konnte mir weder die Rechtsgruppe noch die Technikgruppe sagen. Auch Du Besserwisser nicht, der kein Fup ankündigt.[ Auf dieses Posting antworten ]
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- . (19.07.2008 10:12)
