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Ein Literat unserer Zeit - Folge III

Von: Literatur Cafe (literatur-cafe@hotmail.de) [Profil]
Datum: 18.10.2008 06:13
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Liebe Literaturfreunde,

aus Anlass der Frankfurter Buchmesser präsentieren wir Ihnen weiter
Auszüge aus dem Werk des Stuttgarter Alltags-Lyrikers und TCP/IP-
Philosophen Detlef Bosau.

Heute: Die Strafanzeige

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Bad der von mir bewohnten Wohnung

Galileistraße 30, 2. Stock, Wohnung Nr. 7, 70565 Stuttgart

ist ein ausgedehnter Wasserschaden an der Wand zum Flur hin und im
Fußboden bzw. der Decke zum 1. Stock aufgetreten, der mittlerweile die
Wand und die Decke so weitgehend beschädigt hat, daß ich (als
bautechnischer Laie) Sorge um die Tragfähigkeit der Wand und der Decke
habe.

Die Eigentümer derWohnung, die

Eheulete Wolfgang und Gisela Diedler, Augustenstraße 102, 70197
Stuttgart,

denen der Schaden seit dem 20. August 2007 bekannt ist, sind mit
Schreiben vom 25. September 2007 und wiederholt mit Schreiben vom 24.
Oktober 2007 aufgefordert, die für den Schaden ursächlichen Baumängel
abzustellen. Zwischenzeitlich sind auch etliche Arbeiten erfolgt, so
wurde in einer Leckortung am 11. März 2008 ein Leck im Abflußsiphon
der Dusche in der Wohnung über mir identifiziert und damit mindestens
eine Ursache der Feuchte festgestellt. Insbesondere wurde damit auch
der Vortrag meiner Vermieter, der Schaden sei infolge mangelnden
Lüftens aufgetreten widerlegt.

Zwischenzeilich wurde der Schaden am Siphon abgestellt und eine
Trocknung der Wand eingeleitet. Tatsächlich hat sich aber nach etwa
zweimonatiger Trockung (durch Einsatz u.a. eines Luftentfeuchters und
einer Unterdruckanlage) noch keine Besserung der Feuchte im Boden
ergeben.

Vielmehr ist im Juni 2008 , etwa 4 Wochen nach Beginn der
Trockungsarbeiten am 15. Mai 2008, ein zweiter Feuchteschaden an der
entsprechenden Wand in der Wohnung unter rmir aufgetreten. Die mit der
Trockung beauftragte Fachfirma hat mich im Nachgang gegenüber meinen
Vermietern beschuldigt, das Bad “unter Wasser” zu setzen, meine
Vermieter haben  daraufhin mich für den Schaden in meiner Wohnung und
in der Wohnung unter mir ursächlich verantwortlich gemacht.

Einmal ganz abgesehen von der Klärung der Schuld- und Haftungsfrage
(ich widerspreche an dieser Stelle meinen Vermietern ganz entschieden
und vertrete die Auffassung, daß die mit der Trockung befasste
Fachfirma hier durch eine gezielte Veleumdung von einem
Sekundärschaden als Folge der Trockungsarbeiten ablenken will, was
meines Erachtens in den strafrechlich relevanten Bereich der Falschen
Verdächtigung bzw. Vortäuschung einer Straftat geht) ist nach meinem
Dafürhalten bis heute nicht abschließend geklärt, welcher
Primärschaden letztlich für den Zustand der Wand und der Decke
ursächlich ist. Folglich ist auch eine endgültige Bewertung der
Stabilität der Wand und der Decke nicht möglich.

Mittlerweile ist man also seit fast einem Jahr mit der Bearbeitung des
Wasserschadens
befasst, wobei bis heute die eigentliche Ursache, und damit letztlich
auch das tatsächliche Ausmaß des Schadens und die Auswirkungen für di
e
Stabilität des Hauses (es handelt sich um 13 stöckiges Hochhaus mit 78
Wohnungen) nicht abschließend geklärt sind.

Die überaus schleppende Abwicklung des Rechtsstreits durch den von mir
mandatierten Rechtsanwalt Mathias Wolfart, Bussenstraße 56, 70184
Stuttgart, insbesondere jedoch die
Tatsache, daß Herr Wolfart entgegen meiner ausdrücklichen Bitte vom
16. November 2007, die vom Mieterbund zum damaligen Zeitpunkt bereits
zweimal angekündigte  Mängelbeseitigungsklage gegen die
Wohnungeigentümer bis heute nicht beim zuständigen Gericht eingereicht
hat, hat mich zwischenzeitlich veranlaßt, Herrn Wolfart von seinem
Mandat zu entbinden. Ich stelle fest, daß Herr Wolfart spätestens seit
dem Anruf seines Kanzleikollegen Horst Bachmeier vom 24. Juli 2008, in
dem ich auf den Votrag der Eigentümer hinsichtlich der vorsätlichen
Flutung des Bades hingewiesen wurde, das Mandat auch tatsächlich nicht
mehr ausübt. Es wäre spätestens an diesem Tage völlig unausweichlic
h
gewesen, hier eine gerichtliche Feststellung des Schadens und eine
Mängelbeseitigung auf dem Klagewege zu veranlassen.

Ich bringe daher den Schaden hiermit zur Anzeige, weil die Ausdehnung
des Schadens und die möglichen Konsequenzen im Falle eines
strukturellen Versagens der Wand und der Decke aus meiner Sicht eine
mögliche Gefährdung der Allgemeinheit, wenigstens jedoch der Bewohner
des Wohnhauses Galileistraße 30, darstellen und dies ein öffentliches
Interesse an einer formalen Feststellung und Beseitigung des Schadens
begründet.

Ich stelle an dieser Stelle ausdrücklich fest, daß ich bautechnischer
Laie bin und nicht absehen kann, ob meine Sorge angemessen ist oder
nicht. Eben aus diesem Grund, und um eine Gefahr im Verzug abzuwenden,
halte ich hier aber eine abschließende Klärung des Sachverhaltes für
dringend geboten, zumal diese nach meinem Dafürhalten im Rahmen der
bisherigen Maßnahmen nicht gegeben ist.

Ich bitte darum, die Angelegenheit zu prüfen und ggf. von Amts wegen
den Schaden festzustellen und die Eigentümer unter Fristsetzung
aufzufordern, den Schaden zu
beseitigen. Erforderlichenfalls bitte ich darum, eine Abwicklung des
Schadens von Amts
wegen im Zuge der Ersatzvornahme einzuleiten.

Sofern der Vortrag der von den Eigentümern beauftragen Fachfirma, und
der Vortrag meiner Vermieter einen Verdacht auf Üblen Nachrede,
Vortäuschung einer Straftat bzw. Falscher Verdächtigung erfüllt,
erstatte ich insofern Strafanzeige und Strafantrag.

Mit freundlichem Gruß

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