Ein Literat unserer Zeit - Folge III
Von: Literatur Cafe (literatur-cafe@hotmail.de) [Profil]
Datum: 18.10.2008 06:13
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Liebe Literaturfreunde, aus Anlass der Frankfurter Buchmesser präsentieren wir Ihnen weiter Auszüge aus dem Werk des Stuttgarter Alltags-Lyrikers und TCP/IP- Philosophen Detlef Bosau. Heute: Die Strafanzeige Sehr geehrte Damen und Herren, im Bad der von mir bewohnten Wohnung Galileistraße 30, 2. Stock, Wohnung Nr. 7, 70565 Stuttgart ist ein ausgedehnter Wasserschaden an der Wand zum Flur hin und im Fußboden bzw. der Decke zum 1. Stock aufgetreten, der mittlerweile die Wand und die Decke so weitgehend beschädigt hat, daß ich (als bautechnischer Laie) Sorge um die Tragfähigkeit der Wand und der Decke habe. Die Eigentümer derWohnung, die Eheulete Wolfgang und Gisela Diedler, Augustenstraße 102, 70197 Stuttgart, denen der Schaden seit dem 20. August 2007 bekannt ist, sind mit Schreiben vom 25. September 2007 und wiederholt mit Schreiben vom 24. Oktober 2007 aufgefordert, die für den Schaden ursächlichen Baumängel abzustellen. Zwischenzeitlich sind auch etliche Arbeiten erfolgt, so wurde in einer Leckortung am 11. März 2008 ein Leck im Abflußsiphon der Dusche in der Wohnung über mir identifiziert und damit mindestens eine Ursache der Feuchte festgestellt. Insbesondere wurde damit auch der Vortrag meiner Vermieter, der Schaden sei infolge mangelnden Lüftens aufgetreten widerlegt. Zwischenzeilich wurde der Schaden am Siphon abgestellt und eine Trocknung der Wand eingeleitet. Tatsächlich hat sich aber nach etwa zweimonatiger Trockung (durch Einsatz u.a. eines Luftentfeuchters und einer Unterdruckanlage) noch keine Besserung der Feuchte im Boden ergeben. Vielmehr ist im Juni 2008 , etwa 4 Wochen nach Beginn der Trockungsarbeiten am 15. Mai 2008, ein zweiter Feuchteschaden an der entsprechenden Wand in der Wohnung unter rmir aufgetreten. Die mit der Trockung beauftragte Fachfirma hat mich im Nachgang gegenüber meinen Vermietern beschuldigt, das Bad “unter Wasser” zu setzen, meine Vermieter haben daraufhin mich für den Schaden in meiner Wohnung und in der Wohnung unter mir ursächlich verantwortlich gemacht. Einmal ganz abgesehen von der Klärung der Schuld- und Haftungsfrage (ich widerspreche an dieser Stelle meinen Vermietern ganz entschieden und vertrete die Auffassung, daß die mit der Trockung befasste Fachfirma hier durch eine gezielte Veleumdung von einem Sekundärschaden als Folge der Trockungsarbeiten ablenken will, was meines Erachtens in den strafrechlich relevanten Bereich der Falschen Verdächtigung bzw. Vortäuschung einer Straftat geht) ist nach meinem Dafürhalten bis heute nicht abschließend geklärt, welcher Primärschaden letztlich für den Zustand der Wand und der Decke ursächlich ist. Folglich ist auch eine endgültige Bewertung der Stabilität der Wand und der Decke nicht möglich. Mittlerweile ist man also seit fast einem Jahr mit der Bearbeitung des Wasserschadens befasst, wobei bis heute die eigentliche Ursache, und damit letztlich auch das tatsächliche Ausmaß des Schadens und die Auswirkungen für di e Stabilität des Hauses (es handelt sich um 13 stöckiges Hochhaus mit 78 Wohnungen) nicht abschließend geklärt sind. Die überaus schleppende Abwicklung des Rechtsstreits durch den von mir mandatierten Rechtsanwalt Mathias Wolfart, Bussenstraße 56, 70184 Stuttgart, insbesondere jedoch die Tatsache, daß Herr Wolfart entgegen meiner ausdrücklichen Bitte vom 16. November 2007, die vom Mieterbund zum damaligen Zeitpunkt bereits zweimal angekündigte Mängelbeseitigungsklage gegen die Wohnungeigentümer bis heute nicht beim zuständigen Gericht eingereicht hat, hat mich zwischenzeitlich veranlaßt, Herrn Wolfart von seinem Mandat zu entbinden. Ich stelle fest, daß Herr Wolfart spätestens seit dem Anruf seines Kanzleikollegen Horst Bachmeier vom 24. Juli 2008, in dem ich auf den Votrag der Eigentümer hinsichtlich der vorsätlichen Flutung des Bades hingewiesen wurde, das Mandat auch tatsächlich nicht mehr ausübt. Es wäre spätestens an diesem Tage völlig unausweichlic h gewesen, hier eine gerichtliche Feststellung des Schadens und eine Mängelbeseitigung auf dem Klagewege zu veranlassen. Ich bringe daher den Schaden hiermit zur Anzeige, weil die Ausdehnung des Schadens und die möglichen Konsequenzen im Falle eines strukturellen Versagens der Wand und der Decke aus meiner Sicht eine mögliche Gefährdung der Allgemeinheit, wenigstens jedoch der Bewohner des Wohnhauses Galileistraße 30, darstellen und dies ein öffentliches Interesse an einer formalen Feststellung und Beseitigung des Schadens begründet. Ich stelle an dieser Stelle ausdrücklich fest, daß ich bautechnischer Laie bin und nicht absehen kann, ob meine Sorge angemessen ist oder nicht. Eben aus diesem Grund, und um eine Gefahr im Verzug abzuwenden, halte ich hier aber eine abschließende Klärung des Sachverhaltes für dringend geboten, zumal diese nach meinem Dafürhalten im Rahmen der bisherigen Maßnahmen nicht gegeben ist. Ich bitte darum, die Angelegenheit zu prüfen und ggf. von Amts wegen den Schaden festzustellen und die Eigentümer unter Fristsetzung aufzufordern, den Schaden zu beseitigen. Erforderlichenfalls bitte ich darum, eine Abwicklung des Schadens von Amts wegen im Zuge der Ersatzvornahme einzuleiten. Sofern der Vortrag der von den Eigentümern beauftragen Fachfirma, und der Vortrag meiner Vermieter einen Verdacht auf Üblen Nachrede, Vortäuschung einer Straftat bzw. Falscher Verdächtigung erfüllt, erstatte ich insofern Strafanzeige und Strafantrag. Mit freundlichem Gruß[ Auf dieses Posting antworten ]
