Widerrufsrecht einschränken?
Von: Michael Sassie (misa5nospam@gmx.de) [Profil]
Datum: 10.08.2007 10:33
Message-ID: <bn7ob3tda991vsdkhrfthd21cnck282jcd@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.comm.internet.commerce
Datum: 10.08.2007 10:33
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Hallo, wir betreiben einen Online-Shop. Dabei ist typischerweise das im Internet angebotene Sortiment um ein vielfaches größer als das im Ladengeschäft vorrätig gehaltene. Die meisten unserer nachgefragten Shopartikel bestellen wir beim Großhandel. Falls ein Besteller widerruft, können wir die Ware problemlos zurückgeben. Manche Artikel jedoch sind beim Großhandel nicht vorrätig und werden direkt beim Hersteller bestellt. Allerdings nehmen manche Hersteller auf diesem Wege bestellte Waren nicht zurück. Wenn nun eine solche Bestellung widerrufen werden würde, blieben wir auf der Ware sitzen. Typischerweise werden solche Artikel fast nie ein zweites Mal angefragt und sind somit quasi unverkäuflich. Die Frage ist nun, ob man bei solchen Artikeln (insbesondere, wenn sie teuer sind) den Widerruf des Bestellers ausschließen darf, z.B. durch eine Ergänzung in der Widerrufsbelehrung oder durch einen schriftlichen Verzicht. Danke und viele Grüsse Michael[ Auf dieses Posting antworten ]
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- dafa-Verwaltung (10.08.2007 12:16)
- Michael Sander (10.08.2007 12:56)
- Martin Schoenbeck (10.08.2007 13:12)
- Konrad Wilhelm (10.08.2007 14:01)
- Michael Sander (10.08.2007 14:35)
- Konrad Wilhelm (10.08.2007 17:48)
- Holger Pollmann (10.08.2007 14:03)
- dafa-Verwaltung (10.08.2007 15:48)
- Martin Hotze (10.08.2007 17:40)
- . (10.08.2007 21:42)
- Carlos Dürschmidt (10.08.2007 15:20)
- dafa-Verwaltung (10.08.2007 16:00)
- Holger Pollmann (10.08.2007 18:50)
- Carlos Dürschmidt (10.08.2007 22:52)
- . (10.08.2007 21:44)
- . (10.08.2007 21:41)
