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Widerrufsrecht einschränken?

Von: Michael Sassie (misa5nospam@gmx.de) [Profil]
Datum: 10.08.2007 10:33
Message-ID: <bn7ob3tda991vsdkhrfthd21cnck282jcd@4ax.com>
Newsgroup: de.soc.recht.misc de.comm.internet.commerce
Hallo,

wir betreiben einen Online-Shop. Dabei ist typischerweise das im
Internet angebotene Sortiment um ein vielfaches größer als das im
Ladengeschäft vorrätig gehaltene.

Die meisten unserer nachgefragten Shopartikel bestellen wir beim
Großhandel. Falls ein Besteller widerruft, können wir die Ware
problemlos zurückgeben.

Manche Artikel jedoch sind beim Großhandel nicht vorrätig und werden
direkt beim Hersteller bestellt. Allerdings nehmen manche Hersteller
auf diesem Wege bestellte Waren nicht zurück.

Wenn nun eine solche Bestellung widerrufen werden würde, blieben wir
auf der Ware sitzen. Typischerweise werden solche Artikel fast nie ein
zweites Mal angefragt und sind somit quasi unverkäuflich.


Die Frage ist nun, ob man bei solchen Artikeln (insbesondere, wenn sie
teuer sind) den Widerruf des Bestellers ausschließen darf, z.B. durch
eine Ergänzung in der Widerrufsbelehrung oder durch einen
schriftlichen Verzicht.


Danke und viele Grüsse
Michael

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