Re: AVM 7270: Callthrough?
Von: Michael Landenberger (spameimer052006@arcor.de) [Profil]
Datum: 08.06.2008 21:12
Message-ID: <6b2p8vF3am475U1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.comm.geraete.isdn.tk-anlage
Datum: 08.06.2008 21:12
Message-ID: <6b2p8vF3am475U1@mid.uni-berlin.de>
Newsgroup: de.comm.geraete.isdn.tk-anlage
"Martin Schoenbeck" <ms.usenet.nospam@schoenbeck.de> schrieb: > Dafür, daß eine Klausel überraschend ist, ist es gleichgültig, > ob wie sie formuliert ist, es kommt auf den Inhalt der Klausel > an. Auch ob sie leicht zu finden ist oder sogar ganz fett > gedruckt ist, ist dafür gleichgültig. Es kommt nur darauf an, > daß sie im gegebenen Zusammenhang hinreichend unüblich ist, so > daß der Verwendungsgegner mit ihr nicht rechnen mußte, auch > ohne die AGB gelesen zu haben. Ich gehe davon aus, dass diese Bedingungen erfüllt sind. Denn wer weiß, was "Callthrough" ist, die entsprechende Hardware besitzt und diese auch einrichten kann, der rechnet auch mit dem Vorhandensein entsprechender Klauseln in den AGB. Insbesondere dann, wenn er mittels Callthrough seinem Anbieter eine Leistung für lau abluchst, die anderswo üblicherweise Geld kostet. Gruß Michael[ Auf dieses Posting antworten ]
Antworten
- Lars P. Wolschner (08.06.2008 21:32)
- Martin Schoenbeck (08.06.2008 21:43)
- Michael Landenberger (08.06.2008 21:48)
- Erich Kirchmayer (08.06.2008 23:44)
- Martin Schoenbeck (08.06.2008 23:55)
- Domenique Görsch (08.06.2008 23:48)
