Re: Mitgliederwerbung des DARC
Von: Knut Schottstädt (newsgr.20.birdi@spamgourmet.com) [Profil]
Datum: 07.11.2007 13:37
Message-ID: <fgsbj1$us5$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.comm.funk.vereine
Datum: 07.11.2007 13:37
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HFS schrieb: > -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- > Hash: SHA1 > > Knut Schottstädt schrieb: >> PetBa schrieb: >>> Helge Tefs schrieb: >>>> Am 07.11.2007 10:12 schrieb HFS: >>>>> Du musst das schon komplett, strukturell und prinzipiell ansehen. Die >>>>> Liste gehört der BNetzA und erst in 2ter Linie dem Individuum. Also >>>>> müssen die, die sie als Fundus nutzen blechen. So einfach ist das. >>>> Weißt Du, ob der DARC nicht evtl. eine Genehmigung der BNetzA hat die >>>> Liste zu nutzen? Sonst hast Du natürlich recht, denn der folgende Satz >>>> aus dem Impressum der BNetzA bestätigt das ja voll: "Das Abrufen, >>>> Kopieren, Abspeichern und das Be- und Umarbeiten der Webseiten, deren >>>> Inhalte oder mit den Darstellungswerkzeugen generierten oder angezeigten >>>> Ergebnisse, im Ganzen oder in Teilen, darf allein zum privaten, nicht >>>> kommerziellen Gebrauch vorgenommen werden." (mal davon ab, dass das >>>> Werbe-Versender auch nicht abschrecken wird). >>>> >>>> Gruß, Helge >>> Was hier fuer ein Bloedsinn verzapt wird. [...] Wer ein Anonymus >>> bleiben will, >>> der braucht ja keine Lizenz zu machen. Auf solche Leute kann der >>> Amateurfunk gut verzichten. >> Schreibt wer genau? PetBA sagt mir jetzt nicht soooo viel. ;-) >> Der Spruch "Wer nichts zu verbergen hat..." ist leider nur ein schwacher >> Trost, "... denn auch böse Menschen haben Lieder". Falls du verstehst >> was ich meine. Das man als AFu identifizierbar bleibt finde ich ja ganz >> in Ordnung. Das aber jeder ohne triftigen Grund an alle möglichen Daten >> kommt, muss wirklich nicht sein. > > > ... heirate mal oder werde Vater: Du wunderst Dich, wer auf der Basis > der Städtischen Datenbank Dir alles schreibt und Sparbücher andient! Umzug, oder überhaupt legal wohnen reicht leider schon aus. :-( Offensichtlich machen es die Meldeämter genau so, wie es die BNetzA zelebriert. Nämlich nicht die Zustimmung zur Freigabe der Daten ist komischerweise default, sondern die Datenweitergabe muss explizit untersagt werden (Termin war 31.12.2005. Ob dieses Ultimatum rechtmäßig ist, wage ich zu bezweifeln). Tolle Wurst! Guggst du: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1323.pdf -- vy 73 Knut JO62 - DOK 000 P.S. ohne Crossposting, nur noch *.vereine[ Auf dieses Posting antworten ]
