nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

DL: HamRadio 2day 273-2007

Von: schorni@123email.de [Profil]
Datum: 06.10.2007 12:57
Message-ID: <1191668233.922069.117560@w3g2000hsg.googlegroups.com>
Newsgroup: de.comm.funk.vereine de.comm.funk.amateur
HamRadio 2day


Ausgabe 273 / 2007 vom 23.09.2007

Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)

Kontakt: dk0agz@agz-ev.de



EU-KOMMISSION WILL EUROPÄISCHE REGULIERUNGSBEHÖRDE

(rps) Bekommen wir demnächst unsere Lizenz aus Brüssel? Laut einer
aktuellen Meldung von Heise Online jedenfalls sieht die Europäische
Kommission die Zeit für eine neue Regulierungsbehörde für
Telekommunikation auf EU-Ebene jetzt gekommen. Wir fassen für Sie kurz
das Wichtigste zusammen.

Die Brüsseler Regulierungsbehörde soll für eine einheitliche
Marktaufsicht sorgen und EU-weite Frequenzen vergeben. Das ist eines
der wesentlichen Ergebnisse der seit dem vergangenen Jahr laufenden
Überprüfung des Rechtsrahmens zur Telekommunikationsregulierung in
Europa. Auch der Name steht schon fest: Der Vorschlag für eine
"European Electronic Communications Market Authority" - kurz EECMA -
kursiert bereits seit dem 4. September in Form einer Pressemitteilung
von Kommissarin Viviane Reding, zusammen mit Entwürfen für eine
Empfehlung zur weiteren Deregulierung von TK-Marktsegmenten und
Neufassungen für die bereits geltenden TK-Einzelrichtlinien.

Besonders große Mängel sieht die EU-Kommission bei der Schaffung eines
einheitlichen Binnenmarktes für Telekommunikation. Die Existenz von 27
nationalen Regulierungssystemen habe dazu geführt, dass der Markt
national segmentiert worden sei und dass die verbindlichen EU-Regeln
völlig uneinheitlich umgesetzt worden seien. Genau deshalb sieht die
Kommission die neue EU-Regulierungsbehörde EECMA als notwendig an.

Die EECMA soll der Kommission bei der Kontrolle der Aufsicht der
nationalen Regulierungsbehörden zur Hand gehen und auch in der
Frequenzvergabe eine zentrale Rolle spielen. So soll sie etwa EU-weite
Frequenzen vergeben und für die Mitgliedsländer Gebühren für die
Frequenznutzung abrechnen. Die Frequenzvergabe soll künftig insgesamt
liberaler gestaltet werden, indem zusätzliches lizenzfreies Spektrum
verfügbar gemacht und der Lizenzhandel in gewissem Umfang freigegeben
wird.

Damit sich die nationalen Regulierungsbehörden mit dem Eingriff in
ihre Kompetenzen überhaupt anfreunden können, sieht der Vorschlag vor,
dass die Chefs bzw. Präsidenten dieser Behörden den EECMA-Vorstand
bilden sollen.

Quelle: Heise Online und Europäische Kommission


GROSSBRITANNIEN STOPPT KOORDINIERUNG VON AMATEURFUNKSTELLEN

(rps) - jedenfalls teilweise. Das britische "National Frequency
Assignment Panel" - das Frequenzkoordinierungsgremium der dortigen
Regulierungsbehörde Ofcom - hat bereits am 31. August seine Tätigkeit
eingestellt. Ziel der Regierung in London ist eine deutliche
Reduzierung des administrativen Aufwands bei der Vergabe von
Frequenzen. Für den Amateurfunk bedeutet dieser mutige und konsequente
Schritt nach Auskunft des englischen Amateurfunkverbands RSGB, dass in
Zukunft Amateurfunkstellen - gemeint sind vor allem automatische und
fernbediente - nur noch in denjenigen Bändern behördlicherseits
koordiniert werden, in denen der Amateurfunkdienst Sekundärstatus
genießt, also etwa im 23-cm-Band und oberhalb.

Damit unterliegen zum Beispiel Relaisfunkstellen im primär
zugewiesenen Zweimeterband ab sofort keiner staatlichen Koordinierung
mehr: eine Position, die in Deutschland die AGZ seit Jahren öffentlich
vertritt.

Quelle: Ofcom und RSGB


NOCH MAL GROSSBRITANNIEN: 200 NEUE LIZENZEN ALLEIN IM MONAT AUGUST

(rps) Der britische Regulierer Ofcom hat vor wenigen Tagen bekannt
gegeben, dass im Vereinigten Königreich allein im Monat August mehr
als 200 neue Amateurfunkgenehmigungen erteilt wurden. Damit zeigt sich
erneut der außerordentliche Erfolg des Nachwuchskonzepts der RSGB,
dessen wesentliches Element eine unterhalb der deutschen Zeugnisklasse
E angesiedelte Foundation-Licence ist - neben den beiden anderen
Klassen "Intermediate" und "Advanced". Glückwunsch! Deutschland
bringt
es im Vergleich dazu im Durchschnitt auf weniger als die Hälfte, trotz
höherer Einwohnerzahl.

Quelle: Ofcom und RSGB


ÖSTERREICH: BEHÖRDE GEGEN DIGITALEN AMATEURFUNK

(rps) - jedenfalls, was "D-Star" anbelangt. Die österreichische
Fernmeldeverwaltung hat einen Antrag auf Betrieb einer digitalen "D-
Star"-Amateur-Relaisfunkstelle nämlich kürzlich abgelehnt.

D-Star - das steht für "Digital Smart Technologies for Amateur Radio"
- ist ein Verfahren zur digitalen Übertragung von Sprache und Daten,
das in Japan entwickelt wurde und das zahlreiche Möglichkeiten der
Vernetzung bietet. Es entstand in einer Kooperation zwischen der Firma
ICOM und dem japanischen Amateurfunkverband JARL. D-Star beinhaltet
ein offenes Protokoll - nämlich 0.5 GMSK und den Sprachcodec AMBE mit
3,6 Kilosamples pro Sekunde. Zahlreiche Geräte sind bereits auf dem
Markt erhältlich.

Die österreichische Behörde begründete ihre Ablehnung nicht etwa
sachlich, sondern lediglich formal - und zwar schlicht damit, dass die
D-Star-Sendeart "F7W" in der österreichischen Amateurfunkverordnung
nicht aufgelistet sei. Deshalb könne für eine solche Anlage keine
Bewilligung erteilt werden.

Die Entscheidung der Behörde stieß bei den österreichischen
Funkamateuren des "ICOM-Radio-Clubs Wien" auf Unverständnis. Sie
hatten in ihrem Antrag darauf hingewiesen, dass der Amateurfunk auch
ein Experimentalfunk zur Erprobung neuer Übertragungstechniken sei.
Auch sei D-Star in EU-Ländern wie Deutschland, England, Frankreich,
Italien, der Slowakei, der Schweiz und der Tschechischen Republik
bereits im Einsatz.

Quelle: FM - das Funkmagazin und ICOM-Radio-Club Wien


Kommentar der Redaktion:

(rps) Was Experiment und Fortschritt ist, das entscheiden in der
Alpenrepublik also Ministerialbeamte, und nicht Ingenieure,
Wissenschaftler und Techniker. Die Beamten müssen es ja schließlich
wissen, arbeiten sie doch an vorderster Front bei der Entwicklung
digitaler Technologien. Spaß beiseite: Nun rächt es sich für
Österreich bitter, sich vom Rest der CEPT-Länder in Sachen
Amateurfunkfunk abgekoppelt zu haben, als wolle man das vergangene
Jahrhundert zementieren.

Das österreichische Amateurfunkrecht ist in seiner heutigen Form
offensichtlich nicht zukunftsfähig: Statt in der Amateurfunkverordnung
lediglich Bandbreiten und beliebige, aber offene Protokolle
festzuschreiben, wie man das heute eben macht, blieb man in Wien
unverständlicherweise bei der abschließenden Auflistung von erlaubten
Sendearten. Eine Ausnahmebestimmung für neuartige Experimente fehlt
offensichtlich auch - mit der Konsequenz, dass die
Ministerialbürokratie vom Fortschritt überrollt wird und dass mit rein
formalen Argumenten das wissenschaftlich-technische Experiment
verboten wird.

Das hat Tradition: Statt eine europäisch-harmonisierte
Einsteigerlizenzklasse gemäß CEPT-Empfehlung 05-06 und ERC-Report 32
einzuführen, kreierte man an der Donau ein Unikum, das mit nichts in
der Welt kompatibel ist und dessen Teilnehmer man in ganz Österreich
bequem an wenigen Händen abzählen kann - mit der Konsequenz, dass
deutschen Klasse-E-Inhabern trotz umfangreicherer und schwierigerer
Prüfung in Österreich eine Gastlizenz verwehrt bleibt. Da macht man
doch lieber gleich CB-Funk, so "attraktiv" ist dieses Konstrukt.

Ich meine, in Österreich besteht ein dringender Nachbesserungsbedarf,
um den Amateurfunk auf das europäische Niveau zu heben. Hoffen wir das
Beste, ansonsten wärs schlicht blamabel.

Ralph, DC5JQ


GELD ZURÜCK

(rps) gibt es von der Bundesnetzagentur. In den letzten Wochen hat die
Behörde damit begonnen, die in den beiden Jahren 2003 und 2005
gezahlten EMV- und Frequenznutzungsbeiträge den Funkamateuren wieder
zu erstatten. Allerdings kommen in diesen Genuss nur diejenigen OMs
und YLs, die seinerzeit - unter anderem auf Anraten der AGZ e.V.
gegenüber ihren Mitgliedern - fristgerechten Widerspruch gegen die
Beitragsbescheide eingelegt hatten: Und das ist eine krasse
Minderheit.

Die Gelder der großen Mehrheit aller Funkamateure behält die
Bundesnetzagentur jedoch ein - obwohl ihr Handeln in zwei Instanzen
bis hin zum Oberverwaltungsgericht Münster für rechtswidrig erklärt
wurde: So ist nun halt das deutsche Verwaltungsrecht, wenn ein
Bescheid erst einmal bestandskräftig geworden ist. Zur Erinnerung noch
einmal der Grund für die Entscheidung der Gerichte: Die
Bundesnetzagentur konnte die Beitragsbemessung nicht plausibel
darlegen.

Es geht immerhin um Beträge zwischen 90 und 120 Euro, die denjenigen
nun durch die Lappen gehen, die seinerzeit dem Argument eines anderen
Amateurfunkverbands - "wir sind doch keine Prozesshansel" - kritiklos
gefolgt waren.


ZUM SCHLECHTEN SCHLUSS

(rps) Seit dem 17. September kostet die Zuteilung eines
Wunschrufzeichens in den USA nur noch 11,70 Dollar - also etwa 8,50
Euro: kein Vergleich mit Deutschland, wo exakt dasselbe ab dem 1.
Januar 2008 glatte 70 Euro kosten wird.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


[ Auf dieses Posting antworten ]