nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

DL: HamRadio 2day 275-2007

Von: schorni@123email.de [Profil]
Datum: 07.10.2007 09:38
Message-ID: <1191742722.095575.241460@19g2000hsx.googlegroups.com>
Newsgroup: de.comm.funk.vereine de.comm.funk.amateur
HamRadio 2day

Ausgabe 275 / 2007 vom 07.10.2007

Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor:
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)

Kontakt:
dk0agz@agz-ev.de



NUN IST ES AMTLICH: UIG-ANTRAG NICHT RECHTSMISSBRÄUCHLICH

(rps) Annegret Kübler-Bork, zuständige Referatsleiterin bei der
Bundesnetzagentur, hat es am 27. September Nils Schiffhauer gegenüber
in einem Schreiben an seinen Rechtsanwalt bestätigt:

"Die Bundesnetzagentur hat weder anlässlich der Besprechung noch
zu einem anderen Zeitpunkt das Auskunftsbegehren Ihres Mandanten als
rechtsmissbräuchlich bewertet."

Außerdem teilt sie mit, dass es bisher kein Protokoll dieser
Besprechung mit Vertretern des DARC e.V. gibt, das mit allen
Beteiligten abgestimmt wurde. Bis heute gäbe es lediglich einen
Entwurf der Netzagentur, und der enthält nichts zum Thema
Rechtsmissbräuchlichkeit. Mit Bezug auf die besagte Besprechung, die
am 26. Juni dieses Jahres stattfand, hatte der DARC damals zwei Tage
später das genaue Gegenteil veröffentlicht - nämlich, die
Bundesnetzagentur habe Nils Schiffhauers Antrag auf Auskunft unter dem
Umweltinformationsgesetz - unter anderem über die BEMFV-Anzeige des
DARC-Vorsitzenden - im Nachhinein als rechtsmissbräuchlich betrachtet.

Kommentar der Redaktion

Es ist bedenklich und zum Schaden aller, wenn eine
Interessenvertretung - offenbar durch Emotionen geblendet -
unprofessionell vorgeht. Aus einem Verbandsgespräch mit heiß
gestrickter Nadel und gefärbter Brille ein oder zwei Tage später zu
veröffentlichen, ohne dass man sich mit dem Gegenüber hinsichtlich
eines Ergebnisprotokolls abgestimmt hat, nur um eine einzige Person -
eine "Persona non grata" im DARC - zu treffen und ihr Verachtung
entgegen zu schleudern, das ist wirklich nicht als professionell zu
bezeichnen.

Dass Frau Kübler-Bork sich hier in für eine Behörde ungewöhnlich
klaren und deutlichen Worten geäußert hat, die keinen
Interpretationsspielraum mehr lassen, das spricht Bände. Das Vertrauen
zwischen Deutschlands größtem Amateurfunkverein und der
Bundesnetzagentur wurde sicher nicht gefördert - wie gesagt zum
Schaden aller. Ein Verein, der etwas auf sich hält, würde sich nun
zumindest öffentlich entschuldigen.


DEN ENTWURF EINES NEUEN FREQUENZNUTZUNGSPLANS

(rps) hat die Bundesnetzagentur am 26. September veröffentlicht. Er
setzt die Änderungen der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung vom
August 2006 um. Sie beruhen zu großen Teilen auf den Ergebnissen der
Weltfunkkonferenz WRC 2003.

Laut Amateurfunkgesetz gelten Frequenzen einem Funkamateur dann als
zugeteilt, wenn sie im besagten Frequenznutzungsplan ausgewiesen sind
und dem Funkamateur mindestens das personenbezogene Rufzeichen
zugeteilt wurde. Weicht der Frequenznutzungsplan vom übergeordneten
Frequenzbereichszuweisungsplan ab, so stellt eine Ausnahmeregelung des
Telekommunikationsgesetzes sicher, dass die entsprechenden Frequenzen
auch schon vorher genutzt werden können. Ein Beispiel dafür ist das
erweiterte 40-Meterband von 7100 bis 7200 kHz, das im
Nutzungsplanentwurf jetzt erstmals genannt wird - also etwa 13 Monate,
nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie diese
Frequenzen mit dem damals neuen Frequenzbereichszuweisungsplan für den
Amateurfunk frei gab. Details der Frequenznutzung, also zum Beispiel
erlaubte Senderleistungen und Bandbreiten, finden sich dagegen in der
aktuellen Amateurfunkverordnung.

Sie können den Entwurf des aktualisierten Frequenznutzungsplans
kostenlos in gedruckter Form anfordern, und zwar unter der Anschrift

Bundesnetzagentur
Dienststelle 214a - Frequenznutzungsplan
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

oder unter der E-Mailadresse wolfgang.becker@bnetza.de. Auch als PDF-
Dokument kann der Entwurf im Internetauftritt der Bundesnetzagentur
geladen werden, diesmal sogar in einer druckbaren Version. Bis zum 7.
November dieses Jahres haben interessierte Kreise und die gesamte
Öffentlichkeit Gelegenheit, gegenüber der Behörde Stellung zu
beziehen. Für die Details dieses Verfahrens verweisen wir auf
Verfügung Nr. 56/2007 in Amtsblatt Nr. 19 vom 26. September 2007.


NEUES AUS DITTELBRUNN

(rps) Stichwort "Funkamateur's Knallerbsenstrauch": Sie erinnern sich
vielleicht an die idyllische kleine Gemeinde in der Nähe von
Schweinfurt. In dieser Kommune gibt es einen wirklich sehr
bemerkenswerten Bebauungsplan, der die folgende Passage enthält:

"Unzulässig sind bauliche Anlagen, Nebenanlagen und Einrichtungen
im Sinne des Paragrafen 14 BauNVO, die von außen erkennbar technische
Anlagen sind. Dies gilt insbesondere für Funk- und Sendeanlagen
(Antennenanlagen) einschließlich der Masten."

Diese De-Facto-Aushebelung eines Bundesgesetzes namens AFuG - im
Klartext: diese den Amateurfunk vernichtend verhindernde Bestimmung -
wurde auf Betreiben der FDP-Politikerin Marianne Blank erlassen, wir
berichteten damals ausführlich in HamRadio 2day Nr. 142 am 25. Juli
2004. Frau Blank wohnte neben einem Funkamateur und fühlte sich durch
dessen doch tatsächlich gigantische sechs Meter hohen Mast im Garten
gestört. Eine Klage gegen den Bebauungsplan scheiterte in zweiter
Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, nicht
zuletzt ohne die Hilfe des Amateurfunkvereins des Betroffenen.
Nachlesen können Sie das alles im Internet bei www.dl8nad.net.

Nun, Marianne Blank hat die Segel gestrichen. Wir zitieren dazu
auszugsweise aus einer Pressemitteilung der FDP Schweinfurt vom 18.
September:

"Marianne Blank, langjähriges Mitglied des Gemeinderates
Dittelbrunn und Seniorenbeauftragte der Gemeinde, scheidet wegen ihres
Umzuges nach Schleswig-Holstein aus dem Gemeinderat aus. Frau Blank,
die sich auch als umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bayern und als
unterfränkische Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl 2003 einen
Namen gemacht hat, folgte einem Ruf an das Gymnasium Lütjenburg im
Hoffmann-von-Fallersleben-Schulzentrum und wird dort als Studienrätin
arbeiten."

Über die Gründe kann man nur spekulieren - passte ihre Mobilfunk- und
Technologie-feindliche Grundhaltung doch eigentlich überhaupt nicht
zur Freien Demokratischen Partei, die stets das unabhängige
Eigenengagement von Bürgern lobt und unterstützt. Hoffnung für
Dittelbrunn? Vielleicht - jedenfalls, was die Eigenschaft dieser
Gemeinde als Amateurfunk-freie Zone anbelangt. Doch aufgepasst: Frau
Blank hat bereits angekündigt, im Norden Deutschlands ihre politische
Arbeit fortsetzen zu wollen.

In der Umgebung von Lütjenburg sind Funkamateure jedenfalls zur
besonderen Wachsamkeit aufgerufen.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


[ Auf dieses Posting antworten ]

Antworten