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DL: HamRadio 2day 272-2007

Von: schorni@123email.de [Profil]
Datum: 19.08.2007 09:47
Message-ID: <1187509648.080468.116570@a39g2000hsc.googlegroups.com>
Newsgroup: de.comm.funk.vereine de.comm.funk.amateur
HamRadio 2day


Ausgabe 272 / 2007 vom 19.08.2007

Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor:
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)

Kontakt:
dk0agz@agz-ev.de



ERKRATH: SENDEMASTEN MÜSSEN GENEHMIGT WERDEN

(rps) Wieder einmal hat ein Gericht vor kurzem klar gestellt, dass bei
nachgewiesener Einhaltung der gesetzlich geltenden Grenzwerte die
Baugenehmigung für eine Mobilfunkbasisstation nicht verweigert werden
darf. Lediglich vermutete und nicht bewiesene Beeinträchtigungen der
Gesundheit - Stichwort athermische Wirkungen - und so genannte
kommunale Mobilfunkkonzepte spielen keine Rolle. Sie dürfen von der
Baubehörde nicht heran gezogen werden, um das Baurecht des Landes
einzuschränken. Man stützte sich dabei auf ein entsprechendes Urteil
des Bundesverfassungsgerichts und legte die Standortbescheinigung der
Bundesnetzagentur als entscheidungsrelevant zugrunde. Lesen bzw. hören
Sie dazu diese Information der Rheinischen Post und der
Forschungsgemeinschaft Funk:

"Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Errichtung von drei
Mobilfunkanlagen in Erkrath im Kreis Mettmann zugelassen. Das vom Rat
der Stadt verabschiedete Mobilfunkkonzept sei keine rechtliche
Grundlage für eine Ablehnung der Baugenehmigung und könne der
baurechtlichen Zulassung nicht entgegengehalten werden. Insbesondere
gingen nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand von den
geplanten Anlagen keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die
Bevölkerung aus, weil die vorgelegten Standortbescheinigungen der
Bundesnetzagentur die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen
Grenzwerte auswiesen, so das Gericht weiter."


UMWELTINFORMATIONSGESETZ IM AMATEURFUNK:
DIE NÄCHSTE RUNDE IST EINGELÄUTET

(rps) Wir berichteten bereits mehrfach [257] [258] [262] [266]: Der
Journalist Nils Schiffhauer, ex-DK8OK, hatte Anfang des Jahres von der
Bundesnetzagentur auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes UIG
umweltrelevante Auskunft über die Amateurfunkstellen unter anderem des
heutigen DARC-Vorsitzenden Ernst-Joachim Hindrichs, DL9KCX, und des
ehemaligen Vorsitzenden Dr. Horst Ellgering, DL9MH, verlangt. Er bekam
nach einer anfänglichen Falschauskunft schließlich lediglich die
Information, dass Anzeigen gemäß BEMFV vorlägen, ohne Einzelheiten
mitzuteilen - und, dass sein Auskunftsbegehren nicht
rechtsmissbräuchlich sei. Schließlich fordere das UIG dazu keine
Darlegung eines Interesses, teilte die Bundesnetzagentur nicht nur
ihm, sondern unter anderem auch der AGZ e.V. mit.

In einer Vorstandsinformation veröffentlichte der DARC e.V. am 28.
Juni dieses Jahres unter anderem im Packet-Radio-Netz die folgende
dieser behördlichen Mitteilung diametral widersprechende Information,
die sich auf ein Gespräch von Vertretern des "Runden Tisches
Amateurfunk" - konkret waren dies Dr. Walter Schlink, Thilo Kootz,
Ulfried Ueberschar und Christina Hildebrandt - mit Mitarbeitern der
Bundesnetzagentur bezog:

"Nach Aussage der BNetzA-Mitarbeiter stellte sich die Anfrage des
Nichtfunkamateurs in Bezug auf den Vorsitzenden des DARC e.V. im
Nachhinein tatsächlich als rechtsmissbräuchlich heraus und hätte
vermieden werden können."

Nils Schiffhauer schaltete deswegen einen Rechtsanwalt ein, der unter
anderem auf Antrag Akteneinsicht erhielt. Die Netzagentur stellte
daraufhin noch einmal klar, dass der besagte Antrag auf
Umweltinformation tatsächlich in keiner Weise rechtsmissbräuchlich und
damit rechtmäßig gewesen sei. Lesen bzw. hören Sie dazu den folgenden
den Amateurfunkdienst betreffenden Beitrag, den uns Nils Schiffhauer
diese Woche hat zukommen lassen:

"Laut einer vom DARC e.V. veröffentlichten 'Vorstandsinformation'
hätten sich Anfragen an die Bundesnetzagentur hinsichtlich
Umweltinformationsgesetz 'im Nachhinein tatsächlich als
rechtsmissbräuchlich herausgestellt'. Zudem hatte der erste
Vorsitzende des DARC e.V., Jochen Hindrichs (DL9KCX), in einem
veröffentlichten Schreiben an den Herrn Präsidenten der Behörde
behauptet, die BNetzA habe Auskünfte 'unter Verstoß gegen Bestimmungen
des Umweltinformationsgesetzes gegeben', soweit es sich um Anfragende
handele, die nicht in 'Nachbarschaft' der betroffenen Funkamateure
wohnten. Die Juristin des DARC e.V. machte in einem ebenfalls
veröffentlichten Schreiben eine angebliche 'Missbräuchlichkeit' des
Antrages auf Auskunft geltend; freilich fruchtlos.

Der zur Klärung der Lage mit Akteneinsicht beauftragte Kölner
Rechtsanwalt teilte nun nach einem persönlichen Gespräch mit der
BNetzA und nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe mit: 'Die Behörde ist
auch unter Würdigung der heutigen Sachlage nach wie vor der
Auffassung, dass die Auskunftsbegehren weder missbräuchlich gestellt,
noch die Auskünfte rechtswidrig erteilt wurden.' Damit waren weder die
Anträge auf Auskunft, noch die Auskünfte selbst in irgend einer Weise
missbräuchlich. Im Gegenteil: Auskunftsersuchen und Auskünfte waren
daher rechtmäßig. Die vom DARC e.V. in offenbar diffamierender Absicht
erhobenen Behauptungen entbehren somit jeder Grundlage."

Quelle: Nils Schiffhauer


NOCH EINMAL SELBSTERKLÄRUNG:
EHEMALIGER DARC-VORSITZENDER EIN "SCHWARZFUNKER"?

(red) Die öffentliche Berichterstattung anderer Amateurfunkverbände
weist anscheinend Lücken auf. Nils Schiffhauer stellte uns in diesem
Zusammenhang einen weiteren Beitrag zur Verfügung, der nicht nur den
Amateurfunkdienst, sondern auch das öffentliche Interesse an
Umweltinformationen und Prävention betrifft. Hier ist er:

"Die so genannte 'Selbsterklärung' nach BEMFV sei mit der Software
des Vereins, heißt es beim DARC e.V., eigentlich recht einfach. Und
ansonsten gebe es ja auch noch ein Heer fleißiger Helfer und Experten,
die dem Funkamateur mit Rat und Tat zur Seite stehen. Dennoch
scheitert selbst der ehemalige erste Vorsitzende des DARC e.V., Dr.
Horst Ellgering, DL9MH, an dieser für jeden Funkamateur
selbstverständlichen Aufgabe.

Wie von der Bundesnetzagentur zu erfahren war, hatte Ellgering der
Behörde im Januar 2005 eine Anzeige nach Paragraf 9 BEMFV vorgelegt.
Dort hatte man - große Ausnahme - diese Anzeige geprüft. Ergebnis:
ungültig! Deshalb ging sie im Original zur Nachbesserung zurück an Dr.
Ellgering. Der jedoch dachte gar nicht daran, endlich eine gültige
Erklärung abzugeben. Anscheinend funkte er munter als 'Schwarzfunker'
weiter. Offenbar bequemte Ellgering sich erst dann zu einer
Nachbesserung, nachdem die BNetzA - augenscheinlich wahrheitsgemäß -
die Auskunft gab, von Dr. Ellgering liege keine Selbsterklärung vor.
Damit also würde er mit Sendeleistungen unter 10 Watt EIRP senden.

Augenscheinlich hatte Dr. Ellgering nicht einmal dem jetzigen
ersten Vorsitzenden des DARC e.V. reinen Wein eingeschenkt. Denn der
heutige erste Mann schrieb noch am 16. Februar an den Präsidenten der
BNetzA sowie an das Bundeswirtschaftsministerium: 'Dr. Horst Ellgering
ist seiner Anzeigepflicht gemäß Paragraf 9 BEMFV Ende Dezember 2002
ebenfalls nachgekommen, was beigefügtes Schreiben vom 29.12.2002 an
die RegTP-Außenstelle Köln dokumentierte.'

Kein Wort davon, dass dieses Schreiben des DARC e.V. nicht den
tatsächlichen Verlauf der Dinge widerspiegelt. Vom Effekt her - Abgabe
einer ordnungsgemäßen Selbsterklärung - war sogar das Gegenteil
wahr."

Quelle: Nils Schiffhauer


IN EIGENER SACHE

(rps) In den nächsten Wochen wird es leider keine Ausgaben von
HamRadio 2day geben. Frühestens Mitte September wird Ihnen die
Redaktion wieder wie gewohnt zur Verfügung stehen können. Wir bitten
um Ihr Verständnis.


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


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