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DL: HamRadio 2day 269-2007

Von: schorni@123email.de [Profil]
Datum: 15.07.2007 14:20
Message-ID: <1184502020.288291.95460@k79g2000hse.googlegroups.com>
Newsgroup: de.comm.funk.vereine de.comm.funk.amateur
HamRadio 2day

Ausgabe 269 / 2007 vom 15.07.2007

Redaktion: Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ
Autor:
Dr. Ralph P. Schorn, DC5JQ (rps)

Kontakt:
dk0agz@agz-ev.de



EINHEITSLIZENZ IN SPANIEN: SENDEN FÜR KLASSE E NICHT MEHR ERLAUBT

(rps) Quasi unbemerkt von der deutschen Amateurfunköffentlichkeit hat
Spanien bereits im Juni letzten Jahres seine Amateurfunkbestimmungen
geändert - und zwar radikal: Spanien hat nun die morsetelegrafielose
Einheitslizenz. Sie ist konform zur "CEPT Radio Amateur Licence" und
erlaubt die Nutzung aller Amateurfunkfrequenzen zwischen 135,7 kHz und
81 GHz. Die Senderausgangsleistung darf auf Kurzwelle bis zu 1000 Watt
und zum Beispiel auf 144 MHz bis zu 600 Watt betragen.

Die anderen beiden Genehmigungsklassen - ihre Inhaber tragen auch
weiterhin die Landeskenner EB und EC - wurden automatisch und über
Nacht zur höchsten und jetzt einzigen Lizenzklasse befördert. Das
erklärt auch die seit einiger Zeit auffallend intensive Präsenz
spanischer Amateurfunkstellen auf dem 50-MHz-Band, wo nun - ohne die
bisher notwendige Sondergenehmigung - alle Rufzeicheninhaber senden
dürfen, und zwar mit bis zu 100 Watt Senderausgangsleistung.

Der Begriff "Einheitslizenz" lässt es bereits befürchten: Spanien hat
die CEPT-Empfehlung (05)06 zur Novice Licence nicht unterzeichnet bzw.
in Kraft gesetzt. Laut Auskunft der dortigen Behörden will man auf
absehbare Zeit auch keine Einsteigerklasse mehr einrichten. Damit sind
nun die Zeiten vorbei, in denen deutsche Klasse-E-Amateure in diesem
Land großzügig für ihren Urlaub individuelle Gastlizenzen unabhängig
von der CEPT-Systematik bekamen - dies sogar mit Kurzwellennutzung,
als das in Deutschland noch nicht erlaubt war. Die einzige
Möglichkeit, künftig in Spanien Amateurfunk zu machen, und zwar sowohl
kurzzeitig unter der CEPT-Regelung mit voran gestelltem EA/, als auch
im Rahmen einer Rufzeichenzuteilung für den längeren Aufenthalt, ist
nun unsere Zeugnisklasse A bzw. die Vorlage einer harmonisierten
Prüfungsbescheinigung nach HAREC bzw. CEPT-Empfehlung T/R 61-02.

Damit zeichnet sich in Europa mittlerweile ein spürbares Nord-Süd-
Gefälle ab: Während im Norden und Westen sehr viele Länder eine CEPT-
anerkannte Einsteigerklasse haben, steht der Süden Europas dem
anscheinend ablehnend gegenüber. Auch Italien hatte bereits vor
einiger Zeit die Einheitslizenz eingeführt. Einzige Ausnahme bisher:
Rumänien. Die dortige Zeugnisklasse III ist konform zur CEPT-
Empfehlung (05)06 und erlaubt auch die Nutzung einiger
Kurzwellenbänder mit bis zu 100 Watt Output: und zwar 160 Meter, 80
Meter, 40 Meter und 10 Meter. Auch 50 MHz ist dabei! Mit voran
gestelltem YO/ ist dies ebenfalls den deutschen Klasse-E-Amateuren
erlaubt: Die rumänische Tourismusindustrie wird's freuen.

Quelle: Ministerio del Industria, Turismo y Comercio (Madrid) und
DO7SBH


BUNDESNETZAGENTUR VERÖFFENTLICHT GRENZWERTE FÜR "UNERSCHWÜNSCHTE
AUSSENDUNGEN"

(rps) Bekanntlich gelten die beiden Gesetze namens FTEG und EMVG nicht
für Amateurfunkgeräte, sobald diese nicht oder nicht mehr im Handel
erhältlich sind - und das ist spätestens dann der Fall, wenn selbst
kommerzielle Geräte im Shack des Funkamateurs stehen, und zwar
unabhängig davon, ob er sie modifiziert hat oder nicht. Aus diesem
Grund bedarf es einer eigenständigen und unter dem Amateurfunkgesetz
angesiedelten Regelung, wie hoch so genannte "unerwünschte
Aussendungen", zum Beispiel Ober- und Nebenwellen, im tatsächlichen
Betrieb maximal sein dürfen. Diese Werte wurden nun letzte Woche von
der Netzagentur in ihrem Amtsblatt Nr. 13 in Verfügung 33/2007 bekannt
gegeben.

Dabei hat man sinnvollerweise die Werte der europäisch harmonisierten
Norm EN 301 783-1 übernommen, die sich allein an Hersteller und
Inverkehrbringer wendet und die somit für Amateurfunkgeräte nur gilt,
solange sie im Handel erhältlich sind: Zwischen 150 kHz und 1,7 MHz
ist eine Unterdrückung der unerwünschten Aussendungen von mindestens
60 dB gefordert, zwischen 1,7 und 35 MHz eine von 40 dB, zwischen 35
und 50 MHz steigt der Wert logarithmisch-linear wieder auf 60 dB an,
wo er dann bis 1 GHz konstant bleibt. Oberhalb von 1 GHz soll die
Unterdrückung mindestens 50 dB betragen. Alternativ kann der
Funkamateur unter einem Gigahertz eine einzuhaltende Ober- und
Nebenwellenleistung von maximal 0,25 Mikrowatt und oberhalb einem
Gigahertz von einem Mikrowatt frei wählen. Dies ist aber nur im Fall
kleinster Nutzleistungen - und zwar von weniger als 2,5 Milliwatt auf
Kurzwelle, 0,25 Watt auf UKW und 0,1 Watt im Mikrowellenbereich - die
günstigere Vorschrift. Die als Übergangsregelung geltenden Werte der
alten Durchführungsverordnung aus dem Jahr 1967 wurden durch die
Verfügung aufgehoben.

Aufgrund der Stellungnahme der AGZ e.V. vom Dezember 2006 sind aus dem
Verfügungstext sämtliche Verweise auf das EMVG verschwunden, so etwa
die dort vorgesehene Androhung "weiterer Maßnahmen" nebst Zwangsgeld
selbst bei Einhaltung der Grenzwerte für Ober- und Nebenwellen. Die
AGZ hatte darauf hingewiesen, dass das neue EMVG gemäß der bindenden
Vorgaben aus Brüssel samt und sonders auf Amateurfunkgeräte im Besitz
von Privatpersonen nicht mehr anwendbar sein wird - und dass daher
eine Störfallbehandlung allein auf Grundlage des Amateurfunkgesetzes
zu geschehen habe - ohne Zwangsgeld natürlich. Die Netzagentur zog die
Passagen daraufhin zurück mit der Bemerkung, es habe sich nur um einen
unverbindlichen Hinweis gehandelt.

Auf Initiative eines anderen Amateurfunkvereins wurde nun zusätzlich
die Störstrahlung von Empfängern einer Amateurfunkstelle in die
Verfügung aufgenommen. Demnach dürfen nun zwischen 150 kHz und 1 GHz
insgesamt lediglich zwei Nanowatt abgestrahlt werden, wenn die Anlage
nicht sendet. Oberhalb von einem Gigahertz dürfen es zwanzig Nanowatt
sein.

Es bleibt noch, zwei Dinge kritisch anzumerken: Einerseits ist nach
dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in
Münster zu der damaligen Verfügung 306/1997 (Stichwort:
Herzschrittmachergrenzwerte, Aktenzeichen 13 A 2839/02) davon
auszugehen, dass eine Verfügung der Bundesnetzagentur den Bürger bzw.
hier den Funkamateur überhaupt nicht bindet. Damit wären die neuen
Grenzwerte für unerwünschte Aussendungen schlicht eine Luftnummer mit
lediglich behördeninterner Geltung. Sie könnten in dieser
obergerichtlichen Sicht bestenfalls erst im tatsächlichen
Störungsfalle herangezogen werden, nicht aber im täglichen Betrieb.
Anderseits ist die präventive Messung bzw. Kontrolle von Ober- und
Nebenwellen technisch nur mit einem Spectrum Analyzer möglich, der
wohl in den wenigsten Shacks zu finden sein dürfte - allein schon aus
Kostengründen. Sie finden den neuen Verfügungstext in den
Internetangeboten der AGZ und der Bundesnetzagentur.


70-MHZ-EXPERIMENTAL-GENEHMIGUNG IN UNGARN

(rps) Das 70-MHz-Band setzt sich in Europa immer mehr durch: Auch in
Ungarn bekamen nun zum ersten Mal Funkamateure die Erlaubnis, diese
Frequenzen zu nutzen. Es sind Mitglieder des "Haros Radioklub". Die
Genehmigung ist zeitlich begrenzt und gilt für den ganzen Monat Juli.
Ziel des Experiments ist die Untersuchung von Ausbreitungsmechanismen.
Bis zum Februar dieses Jahres wurde 70 MHz in Ungarn noch für die
Rundfunkversorgung im alten FM-OIRT-Standard genutzt.

Hier die ungarischen Nutzungsdetails: Die Frequenz darf zwischen 70,0
und 70,5 MHz liegen, die maximale effektive Strahlungsleistung beträgt
1000 Watt ERP und an Sendearten sind CW, SSB, Schmalband-FM sowie
digitale Modi wie etwa PSK31 und JT6M erlaubt. Die ungarischen
Funkamateure hoffen, mit diesem Experiment den Weg für eine allgemeine
Zuteilung von 70 MHz zu ebnen - auch in anderen Ländern.

70 MHz eignet sich gerade in der momentanen Jahreszeit zum Studium der
Sporadic-E-Ausbreitung, weil so die doch recht große Lücke zwischen 50
und 144 MHz ausgefüllt werden kann. Zusammen mit der Beobachtung des
FM-Rundfunkbandes bei 100 MHz lässt sich der Auf- und Abbau von
Sporadic-E-Reflektionszonen besser nachvollziehen. Sollten Sie über
geeignete Technik zum Empfang von 70 MHz verfügen, dann lohnt es sich
bestimmt, in den nächsten beiden Wochen die Antenne einmal Richtung
Ungarn zu drehen.

Quelle: RSGB


STANDORTKÜNDIGUNGEN: HINTERGRÜNDE WERDEN KLAR

(rps) Nun wird langsam deutlich, was tatsächlich hinter den
Standortkündigungen von automatischen und fernbedienten
Amateurfunkstellen auf Türmen der Deutschen Funkturm GmbH stecken
könnte: Die Telekom will diese Sparte nämlich verkaufen. Dazu hier
Auszüge aus einer Meldung von Heise Online vom 11. Juli:

"Die Telekom mal als Trendsetter: Mit ihren bereits seit geraumer
Zeit diskutierten und jetzt wieder konkretisierten Plänen, sich von
den unter dem Dach der T-Systems angesiedelten Broadcast- und
Funkturmtöchtern zu trennen, steht die Deutsche Telekom nach
Einschätzung des Wall Street Journal an der Spitze eines sich
entwickelnden Branchentrends. Der Verkauf der Servicegesellschaft 'T-
Systems Media and Broadcast' könnte den Informationen der Zeitung
zufolge rund eine Milliarde Euro in die Kassen spülen. Auch ein
Verkauf der Deutschen Funkturm, die die telekom-eigenen Sendetürme
hierzulande betreibt, stehe zur Debatte. Ein Telekom-Sprecher
bestätigte dem Blatt gegenüber, der Konzern überlege den Verkauf der
beiden Bereiche, sei aber noch nicht entschieden."


Vy 73,
Ralph, DC5JQ


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