(0)900 3 101 341 offline durch BNetzA
Von: Henning Gajek (hrgajek@nurfuerspam.de) [Profil]
Datum: 05.11.2009 10:37
Message-ID: <hcu6el$d6d$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.comm.abuse
Datum: 05.11.2009 10:37
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Mail von der BNetzA Ihre Nachricht vom: 05.10.2009 Unser Zeichen: EB219683 Missbrauch von Rufnummern Sehr geehrte Damen und Herren, wir können Ihnen mitteilen, dass die Bundesnetzagentur umgehend tätig geworden ist und die in der Anlage aufgeführte Rufnummer, die im Netz der Firma First Communication GmbH, Lyoner Strasse 15, 60528 Frankfurt, geschaltet war, bereits am 04.10.2009 abgeschaltet worden ist. Dem Netzbetreiber wurde ebenfalls untersagt, für Verbindungen über diese Rufnummer, eine Rechnungslegung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sowie diesbezügliche Gelder zu inkassieren. Den Zeitpunkt für den Beginn des Verbots für die Rufnummer können Sie der Anlage entnehmen. Bitte melden Sie sich, wenn nach dem angegebenen Zeitpunkt diese Gespräche trotzdem auf Ihrer nächsten Telefonrechnung erscheinen sollten und schicken Sie uns eine Kopie der betreffenden Rechnung mit, aus der der Zeitpunkt des Anrufs und die Rufnummer erkennbar sind. Die Rufnummern sind der Firma Alvimada Marek Malinowski, Zam. Czernica 102, 58521 Jezow Sudecki, Polen, zugeteilt. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Ihre Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur Außenstelle MeschedePostfach 11 51 59851 Meschede Wichtig: Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das Telekommunikationsgesetz (TKG) nicht die Möglichkeit eröffnet, Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen. Betroffene sind selbst verantwortlich, ihre zivilrechtlichen Ansprüche, ggf. mit Hilfe eines Rechtsbeistandes, zu verfolgen. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass von der Bundesnetzagentur eingeleitete Maßnahmen nicht zwangsläufig zu einer Lösung zivilrechtlicher Einzelfälle führen. Allgemeine Hinweise: Im Rahmen der Beschwerdebearbeitung zum Rufnummernmissbrauch erhält die Bundesnetzagentur eine Vielzahl von Anfragen. Die an die Bundesnetzagentur gerichteten Schreiben werden in jedem Fall erfasst und können gegebenenfalls Hinweise auf eine Missbrauchssituation geben. Die Bundesnetzagentur geht diesen Hinweisen nach, indem der Sachverhalt ermittelt und nachvollzogen wird. Bei einer gesicherten Beweislage ergreift die Bundesnetzagentur wegen des Rufnummernmissbrauchs Maßnahmen, wie z. B. die Abschaltung der Rufnummer, Rücknahme der Dialerregistrierung u. a.. Die von der Bundesnetzagentur ergriffenen Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite www.bundesnetzagentur.de unter "Rufnummernmissbrauch-Spam-Unerlaubte Telefonwerbung", "Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch". Dort finden Sie auch weitere Informationen und Formblätter. Anlage zum Schreiben der Bundesnetzagentur vom 05.11.2009 Aktenzeichen Dort 21 MN 8571 Liste der am 04.10.2009 abgeschalteten Rufnummer Rufnummer: (0)900 3 101 341 Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für Verbindungen ab dem 22.07.2009 -- 73 & 55 (Gruss) Henning Gajek http://www.gajek.de[ Auf dieses Posting antworten ]
