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Gesetzesantrag zur Eindämmung von Cold Calls

Von: Christian Knoke (chrisk@cknoke.de) [Profil]
Datum: 24.05.2008 13:17
Message-ID: <t2alg5-1nj.ln1@news.cknoke.de>
Newsgroup: de.comm.abuse
In der gestrigen 844. Sitzung des Deutschen Bundesrates hat das Land
Baden-Württemberg einen Gesetzesantrag eingebracht, der illegale
Telefonwerbung eindämmen soll.

Aus einer dpa-Meldung:

Der Stuttgarter Verbraucherminister Peter Hauck (CDU) legte gestern im
Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesantrag vor. Den Entwurf von
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bezeichnete er als "unterm Strich
enttäuschend". Dieser sieht ein erweitertes Widerrufsrecht vor.

"Der Klingelterror wird erst dann aufhören, wenn sich die illegalen
Werbeanrufe nicht mehr lohnen", sagte Hauck. Es bestehe dringender
politischer Handlungsbedarf. Jährlich gebe es mehr als 300 Millionen
unerwünschte Werbeanrufe. Bevorzugte Zielgruppen seien Senioren,
Jugendliche
und Bürger mit Migrationshintergrund.


Der Gesetzesantrag samt Begründung findet sich hier (PDF 9 Seiten):

http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/Drucksachen/2008/0301-400/326-08,templateId=raw
,property=publicationFile.pdf/326-08.pdf

Der Bundesrat hat entschieden, diesen von den Ausschüssen beraten zu
lassen.
Zuständig sind der Rechtsausschuss (federführend), der
Agrarausschuss und
der Wirtschaftsausschuss.

Die beabsichtigte Gesetzesänderung ist erfreulich kurz:

Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
[...]
Nach § 7 Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:

"(4) Verträge, die unmittelbar durch eine unlautere Telefonwerbung
nach
Absatz 2 Nr. 2 abgeschlossen werden, werden erst wirksam, wenn der Kunde das
fernmündliche Vertragsangebot des Unternehmers schriftlich, mittels Fax
oder E-Mail angenommen hat. Der Unternehmer trägt die Beweislast
dafür,
dass eine unzumutbare Belästigung des Verbrauchers
gemÃ¤Ãź Absatz 2 Nr. 2
nicht vorgelegen hat."

GruÃź
Christian

--
Christian Knoke            * * *            http://cknoke.de
* * * * * * * * *  Ceterum censeo Microsoft esse dividendum.

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