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[heise-ct]BGH bejaht Auskunftsanspruch bei SMS-Spam

Von: Ralf Jeworowski (ralfeles-honeypot@nurfuerspam.de) [Profil]
Datum: 14.11.2007 12:34
Message-ID: <fhemg9$ask$02$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.comm.abuse
Moin,

endlich passiert in diese Richtung gehend mal etwas.
Allerdings kann es auch "Unschuldige" treffen da es immer noch Software
etc. zum SMS Versand gibt die ein Faelschen der Absender Nummer zulaesst.
Wie hoch die Missbrauchsquote ist um z.B nur mal nach Absendern
anzufragen muesste sich zeigen.

-ralf-

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Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/98951

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist ein Mobilfunkprovider
verpflichtet, Namen und Anschrift von SMS-Spammern herauszugeben (Az. I
ZR 191/04). Fühlt sich demnach ein Handynutzer durch unverlangt
zugesandte SMS-Nachrichten belästigt, kann er vom Provider, der die
Absendernummer hält, Auskunft verlangen, falls er den Absender
zivilrechtlich zur Unterlassung auffordern möchte.
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Im konkreten Fall erhielt ein Mobilfunkkunde auf seinem Mobiltelefon
eine unverlangte Werbe-SMS, ohne den Absender ermitteln zu können. Er
wandte sich daraufhin an T-Mobile, weil sich aus der Rufnummer ergab,
dass sie aus dem Rufnummernblock dieses Unternehmens stammte. T-Mobile
stellte sich auf den Standpunkt, nur gegenüber Verbänden, nicht aber
gegenüber Verbrauchern zu einer solchen Auskunft verpflichtet zu sein.

Das Amtsgericht Bonn hat der Klage auf Auskunft stattgegeben und wurde
später vom Landgericht Bonn und nun schließlich vom BGH bestätigt. Der
BGH hat sich in seiner Begründung auf den Paragraphen 13a des
Unterlassungsklagengesetzes gestützt, der dem individuellen Adressaten
unverlangter Werbeanrufe einen Auskunftsanspruch gegenüber der
betreffenden Telefongesellschaft einräumt. (hob/c't)
--
Im Norden zuhause:54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
Bitte nur in die Newsgroup antworten.Die Mailadressen
sind gültig werden aber selten gelesen!

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