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Re: KiGa-Leiterinnen mit Blockwart-Mentalitaet

Von: Mareike Ziegler (mzieglernospam@ix.urz.uni-heidelberg.de) [Profil]
Datum: 04.06.2008 01:15
Message-ID: <4845cd86$0$6604$9b4e6d93@newsspool2.arcor-online.net>
Newsgroup: de.alt.talk.unmut
Unmut über haufenweise Blödsinn zum Infektionsschutzgesetz, der hier
verbreitet wird

Sebastian Luettich wrote:
> Ralf Wenzel <ralf.wenzel@web.de> schrob:
>
>>On 3 Jun., 10:02, Lothar Frings <da_lo...@gmx.de> wrote:
>>
>>>Also - wo steht das?
>
>>Wo steht denn dass die den Amtsarzt verständigen muss, dass meine Frau
>>im KH liegt?
>
> §8 des IfSG.  Sie ist als Leiterin des KiGa zur namentlichen Meldung eines
> Erkrankungsfalles verpflichtet.

Wenn eines der _Kinder_(!) in ihrer Obhut erkrankt oder Symptome zeigt.
Ansonsten kann sie die Aufnahme des Kindes in den KiGa ablehnen, bis ihr
eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kind
hinsichtlich KiGa Besuch vorgelegt wird. Zur _namentlichen_ Meldung
eines Meningitisfalls bei Erwachsenen, welcher bekanntermaßen im KH
bereits ärztlich behandelt wird(!), ist die KiGa Leiterin weder
verpflichtet noch datenschutzrechtlich berechtigt.

> Du hast ihr gegenüber einen
> Erkrankungsfall angegeben, und potentielle Vektoren und Mitinfizierte
> erkennenlassen. Du hast versäumt ihr gegenüber nachzuweisen, daß
diese
> Meningitis keine Menigokokkenmeningitis ist/war.

So ein Blödsinn! Wo hätte der OP "Mitinfizierte" erkennen lassen?
Weißt
Du eingentlich wie extrem selten infektiöse Menigitiden bei Erwachsenen
in westlichen Industrieländern sind? Wenn die Kindergärtnerin bezüglich
einer Ansteckung besorgt war, hätte sie das Kind bis zum Nachweis einer
ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ersteinmal gar nicht in den
KiGa zulassen dürfen. DAS wäre die richtige Verhaltensweise gewesen!
Aber das Kind ohne Erwähnung ihrer Bedenken in den Kindergarten zu
lassen (wo es ja andere Kinder hätte angestecken können) und dann aber
hinter dem Rücken des Vaters gleich den Amtsarzt narrisch zu machen, mit
Herausgabe von privaten Daten des Vaters, ist ziemlich daneben. Laut
Ralf war der Amtsarzt ja auch nicht darüber informiert, daß die
erkrankte Mutter schon etwas länger im KH liegt, ansonsten hätte er bei
der Kindergärtnerin gleich Entwarnung geben können, denn im seltenen
Fall einer infektiösen Meningitis wäre er schon längst von den
behandelnden KH-Ärzten von Rechts wegen, mit namentlicher Nennung des
Falls, informiert worden.

Diese KiGa-Dame hätte ich bezüglich ihres Verhaltens auch kräftig verbal
gefaltet! Nicht nur als Angehöriger sondern auch als Mediziner. Erstens
hat sie ein Kind in den Kindergarten zugelassen, bei dem sie eine
gefährliche,ansteckende Krankheit vermutete und somit die anderen Kinder
in potentielle Gefahr gebracht! Zweitens: Wenn man sich derart linkisch
gegenüber den Eltern verhält, dann wird ihr in Zukunft kein Elternteil
mehr eine Erkrankung im Angehörigenkreis melden. Man stelle sich vor,
welche Auswirkungen dieser Vertrauensverlust der Eltern hat, wenn im
Angehörigenkreis vielleicht demnächst jemand an einer häufigeren
Infektionskrankheit  wie  ZB den Masern erkrankt und aus Angst vor
Anschwärzung bei den Behörden und dem Bekanntwerden des Falls im
sozialen Bekanntenkreis die Kindergärtnerin nicht mehr über Krankheiten
bei Angehörigen informiert wird.

Gruß,

Mareike

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