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Re: KiGa-Leiterinnen mit Blockwart-Mentalitaet

Von: Antonia H. (antonia.h@freenet.de) [Profil]
Datum: 04.06.2008 14:30
Message-ID: <6ang7oF37mcl9U1@mid.dfncis.de>
Newsgroup: de.alt.talk.unmut
Mareike Ziegler schrieb:
....

> Ansonsten kann sie die Aufnahme des Kindes in den KiGa ablehnen, bis ihr
>  eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Kind hinsichtlich
> KiGa Besuch vorgelegt wird.

Wenn die Kindergärtnerin bezüglich
> einer Ansteckung besorgt war, hätte sie das Kind bis zum Nachweis einer
> ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ersteinmal gar nicht in den
> KiGa zulassen dürfen. DAS wäre die richtige Verhaltensweise gewesen!
> Aber das Kind ohne Erwähnung ihrer Bedenken in den Kindergarten zu
> lassen (wo es ja andere Kinder hätte angestecken können) und dann aber
.....
> Diese KiGa-Dame hätte ich bezüglich ihres Verhaltens auch kräftig
verbal
> gefaltet! Nicht nur als Angehöriger sondern auch als Mediziner. Erstens
> hat sie ein Kind in den Kindergarten zugelassen, bei dem sie eine
> gefährliche,ansteckende Krankheit vermutete und somit die anderen Kinder
> in potentielle Gefahr gebracht!

So sehe ich das auch.

Der von Ralf erwähnte Elternrat, kann nur aus EINEM Grund (nämlich im
Sinne der Gesundheit seiner eigenen Kinder) eine Beschwerde formulieren,
nämlich aus diesem:
*In dieser KiTa wurde ein Kind ohne ärztliche Unbedenklichkeitserklärung
angenommen, obwohl dessen männlicher Begleiter (Vater?) die Information
über eine infektiöse Erkrankung der Mutter des Kindes, die bereits in
einer Klinik weilt, hinterließ.

Nun stellt Euch mal die Postings von Ralf vor, hätte man ihm das Kind -
aus o.g. - vernünftigen - Gründen) nicht abgenommen.

Gruß Antonia


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