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Re: Fotograf weigert sich, Datei zu verkaufen - gibt nur Abzuege heraus...

Von: Detmar Kleensang (detmar@gmx.de) [Profil]
Datum: 05.07.2008 08:44
Message-ID: <g4n58s$1n2$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.alt.rec.digitalfotografie
Richard W. Könning schrieb:

> Wenn diese Elterngeneration es als ebenfalls selbstverständlich
> ansieht, daß ein beliebig reproduzierbarer Datenträger deutlich mehr
> kostet als ein einzelne Papierabzug, besteht kein Problem. Ich
> befürchte aber, daß es mit dieser Selbstverständlichkeit nicht weit
> her ist.
> Grundsätzlich herrscht in D Vertragsfreiheit, d.h. beide Seiten können
> jede für sich entscheiden, ob sie ein bestimmtes Vertragsverhältnis
> eingehen oder nicht. Wenn einer Seite die von der anderen Seite
> vorgeschlagenen Konditionen nicht gefallen, dann kommt kein Geschäft
> zustande. So einfach ist das.

Ja, prinzipiell ist das so einfach und sollte wirklich jedem
einleuchten. Nur leider sieht das RL oft anders aus.
Wenn ein Auftrag für die Ablichtung einer Hochzeit gemacht wird geht es
wohl meistens noch. Da wird im Vorfelde eher mal ausgehandelt, wie es
ablaufen soll und was mit den Fotos passiert. Sicher nicht immer, aber
ich tippe mal auf eine Tendenz.
Gerade Kindergarten/Schulfotos sind da aber anscheinend ein spezielles
Feld. Ich kann mich noch dunkel erinnern, wie es bei mir damals in der
Schule war. Abgesehen davon, das es noch analog war, das Zustandekommen
des Auftrags war eine merkwürdige Sache. Und das habe ich exakt so noch
vor wenigen Jahren im Digitalzeitalter über Kindergartenfotos mitbekommen.
In allen Fällen hat der Kindergarten bzw. die Schule den Auftrag
vergeben, Einzel- und Gruppenfotos machen zu lassen. Weil es Schule bzw.
Kindergarten so wollte. Für gewöhnlich an den billigsten oder den, der
das schon immer gemacht hat. Die Eltern wurden gar nicht gefragt. Erst
als es um die Bezahlung in Vorkasse ging, da flatterte dann irgendein
einfacher Zettel ins Haus, mit den entsprechenden Kosten und einer
simplen Einverständniserklärung. Und quasi einer Nötigung
(Gruppenzwang), selbige zu unterschreiben, weil wenn die Eltern bzw. das
Kind nicht an der Fotosession teilnehmen wolle alle anderen Kinder und
Eltern ja auch nichts von den Fotos hätten, würde die halbe Klasse fehlen.
Das war im letzten Falle ein DIN-A5 Bogen grottig fotokopiert mit drei
Sätzen: Kosten, Einverständniserklärung, Teilnahmezwang. Nichts davon,
welcher Fotograf beauftragt wurde und wie man sich eventuell im Vorfelde
eigene Verwertungsrechte oder Zusatzdienste aushandeln könne.

Ich denke, die Schulen sehen es schon als üblich an, das Klassenfotos
gemacht werden, ohne sich in irgendeiner Weise Gedanken über die
Rechtssituation zu machen.
Zu klären wäre eventuell auch noch, in wie weit solch ein Vertrag
überhaupt Gültigkeit hat, wenn ein Vertragspartner (Eltern, Kinder)
keine Einsicht in das eigentliche Vertragswerk haben, zu dem sie ihr
Einverständnis abgeben sollen. Und welche rechtlichen Konsequenzen das
hätte, was den Umgang mit den Fotos angeht und eventuell gar der
Bezahlung des Fotografen. Mir scheint, hier existiert eine gewisse
Grauzone, die seit Jahren und Jahrzehnten zu Missverständnissen und
Ärger führt.
Bei den heutigen Urheber- und Privatrechten, die oft genug gegeneinander
stehen, wäre imho ein ausführlicheres Vertragswerk in den Händen der
Eltern sinnvoll. Nur welcher Fotograf mag sich damit für jeden einzelnen
Kunden auseinandersetzen? Das sind schliesslich auch Kosten, die im
Normalfall an den Kunden abgewälzt werden und eventuell bekommt man dann
als Ausführender keine Aufträge mehr, weil zu teuer.

keine Patentlösung habend,
Detmar




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