Re: Fotograf weigert sich, Datei zu verkaufen - gibt nur Abzuege heraus...
Von: Detmar Kleensang (detmar@gmx.de) [Profil]
Datum: 05.07.2008 08:44
Message-ID: <g4n58s$1n2$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.alt.rec.digitalfotografie
Datum: 05.07.2008 08:44
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Richard W. Könning schrieb: > Wenn diese Elterngeneration es als ebenfalls selbstverständlich > ansieht, daß ein beliebig reproduzierbarer Datenträger deutlich mehr > kostet als ein einzelne Papierabzug, besteht kein Problem. Ich > befürchte aber, daß es mit dieser Selbstverständlichkeit nicht weit > her ist. > Grundsätzlich herrscht in D Vertragsfreiheit, d.h. beide Seiten können > jede für sich entscheiden, ob sie ein bestimmtes Vertragsverhältnis > eingehen oder nicht. Wenn einer Seite die von der anderen Seite > vorgeschlagenen Konditionen nicht gefallen, dann kommt kein Geschäft > zustande. So einfach ist das. Ja, prinzipiell ist das so einfach und sollte wirklich jedem einleuchten. Nur leider sieht das RL oft anders aus. Wenn ein Auftrag für die Ablichtung einer Hochzeit gemacht wird geht es wohl meistens noch. Da wird im Vorfelde eher mal ausgehandelt, wie es ablaufen soll und was mit den Fotos passiert. Sicher nicht immer, aber ich tippe mal auf eine Tendenz. Gerade Kindergarten/Schulfotos sind da aber anscheinend ein spezielles Feld. Ich kann mich noch dunkel erinnern, wie es bei mir damals in der Schule war. Abgesehen davon, das es noch analog war, das Zustandekommen des Auftrags war eine merkwürdige Sache. Und das habe ich exakt so noch vor wenigen Jahren im Digitalzeitalter über Kindergartenfotos mitbekommen. In allen Fällen hat der Kindergarten bzw. die Schule den Auftrag vergeben, Einzel- und Gruppenfotos machen zu lassen. Weil es Schule bzw. Kindergarten so wollte. Für gewöhnlich an den billigsten oder den, der das schon immer gemacht hat. Die Eltern wurden gar nicht gefragt. Erst als es um die Bezahlung in Vorkasse ging, da flatterte dann irgendein einfacher Zettel ins Haus, mit den entsprechenden Kosten und einer simplen Einverständniserklärung. Und quasi einer Nötigung (Gruppenzwang), selbige zu unterschreiben, weil wenn die Eltern bzw. das Kind nicht an der Fotosession teilnehmen wolle alle anderen Kinder und Eltern ja auch nichts von den Fotos hätten, würde die halbe Klasse fehlen. Das war im letzten Falle ein DIN-A5 Bogen grottig fotokopiert mit drei Sätzen: Kosten, Einverständniserklärung, Teilnahmezwang. Nichts davon, welcher Fotograf beauftragt wurde und wie man sich eventuell im Vorfelde eigene Verwertungsrechte oder Zusatzdienste aushandeln könne. Ich denke, die Schulen sehen es schon als üblich an, das Klassenfotos gemacht werden, ohne sich in irgendeiner Weise Gedanken über die Rechtssituation zu machen. Zu klären wäre eventuell auch noch, in wie weit solch ein Vertrag überhaupt Gültigkeit hat, wenn ein Vertragspartner (Eltern, Kinder) keine Einsicht in das eigentliche Vertragswerk haben, zu dem sie ihr Einverständnis abgeben sollen. Und welche rechtlichen Konsequenzen das hätte, was den Umgang mit den Fotos angeht und eventuell gar der Bezahlung des Fotografen. Mir scheint, hier existiert eine gewisse Grauzone, die seit Jahren und Jahrzehnten zu Missverständnissen und Ärger führt. Bei den heutigen Urheber- und Privatrechten, die oft genug gegeneinander stehen, wäre imho ein ausführlicheres Vertragswerk in den Händen der Eltern sinnvoll. Nur welcher Fotograf mag sich damit für jeden einzelnen Kunden auseinandersetzen? Das sind schliesslich auch Kosten, die im Normalfall an den Kunden abgewälzt werden und eventuell bekommt man dann als Ausführender keine Aufträge mehr, weil zu teuer. keine Patentlösung habend, Detmar[ Auf dieses Posting antworten ]
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- Ralph Aichinger (05.07.2008 09:40)
- Richard W. Könning (06.07.2008 01:07)
