nntp2http.com
Posting
Suche
Optionen
Hilfe & Kontakt

Re: Zwei Wochen Rückgaberecht

Von: C.P. Kurz (c.p.kurzxspam@t-online.de) [Profil]
Datum: 30.06.2008 00:34
Message-ID: <g492mc$m8o$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.alt.rec.digitalfotografie
Uwe Schröder schrieb:
>
> In gewisser Weise sind damit Versandhändler allerdings schlechter
> gestellt als Ladengeschäfte. Letztere können einfach eine Kamera als
> Vorführgerät auf die Theke legen und für kaufwillige Kunden dann

Dafür müssen die keine Ladenmiete bezahlen oder eine Relation von 90/10
kaufunwillige 'BloßMaGucker' oder Laberhanseln mit teurem Personal verarzten.

Wenn das Widerrufsrecht Kosten verursacht, werden die halt in die Preise
einkalkuliert. Und das nützt in gewisser Weise auch wieder den Ladengeschäften.

Das Problem ist ja auch, dass Onlinegeschäfte eine wichtige
Entscheidungsmöglichkeit, das Hands'on, nicht bieten. Und auch nicht
gesetzlich verpflichtet werden können, ausreichend und verbindliche
Produktinformationen bereitzustellen.


Es gibt im BGB auch die Anfechtung eines Kaufes wegen Irrtums - warum soll
man dieses Recht Onlinbekäufern verweigern?

Für Haustürgeschäfte hätte man ja auch das Widerrufsrecht streichen
können,
weil die seriösen Abo-Drücker doch ohnehin ein Rücktrittsrecht
gewähren
würden. Scheinbar sind die aber nunmal offensichtlich mehr am Abzocken
interessiert als am seriösieren. Also Schutz für den Verbraucher. Gleiches
bei der gesetzlichen Gewährleistung.

- Carsten

[ Auf dieses Posting antworten ]