Re: Zwei Wochen Rückgaberecht
Von: C.P. Kurz (c.p.kurzxspam@t-online.de) [Profil]
Datum: 30.06.2008 00:34
Message-ID: <g492mc$m8o$03$1@news.t-online.com>
Newsgroup: de.alt.rec.digitalfotografie
Datum: 30.06.2008 00:34
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Uwe Schröder schrieb: > > In gewisser Weise sind damit Versandhändler allerdings schlechter > gestellt als Ladengeschäfte. Letztere können einfach eine Kamera als > Vorführgerät auf die Theke legen und für kaufwillige Kunden dann Dafür müssen die keine Ladenmiete bezahlen oder eine Relation von 90/10 kaufunwillige 'BloßMaGucker' oder Laberhanseln mit teurem Personal verarzten. Wenn das Widerrufsrecht Kosten verursacht, werden die halt in die Preise einkalkuliert. Und das nützt in gewisser Weise auch wieder den Ladengeschäften. Das Problem ist ja auch, dass Onlinegeschäfte eine wichtige Entscheidungsmöglichkeit, das Hands'on, nicht bieten. Und auch nicht gesetzlich verpflichtet werden können, ausreichend und verbindliche Produktinformationen bereitzustellen. Es gibt im BGB auch die Anfechtung eines Kaufes wegen Irrtums - warum soll man dieses Recht Onlinbekäufern verweigern? Für Haustürgeschäfte hätte man ja auch das Widerrufsrecht streichen können, weil die seriösen Abo-Drücker doch ohnehin ein Rücktrittsrecht gewähren würden. Scheinbar sind die aber nunmal offensichtlich mehr am Abzocken interessiert als am seriösieren. Also Schutz für den Verbraucher. Gleiches bei der gesetzlichen Gewährleistung. - Carsten[ Auf dieses Posting antworten ]
